Land Salzburg: Von der Wahl zur Gemeindepolitik

Wenn am Sonntagabend alle Stimmen in den 119 Salzburger Gemeinden ausgezählt sind, ist das der Auftakt für eine neue Fünfjahresperiode in den Gemeindestuben. Wie die Stimmen zu Mandaten werden, wer in den Gemeinderat einzieht und welche Sonderregeln gelten, wird hier erklärt.

Gewählt wird am 10. März in allen Gemeinden nach der Salzburger Gemeindewahlordnung. Am Wahltag geben die Gemeinden nach dem Schließen der Wahllokale die geprüften Ergebnisse in die Wahl-Datenbank des Landes ein, sie erscheinen nach Prüfungen auf der Landes-Website. Das wird voraussichtlich bereits ab 13 Uhr sein, denn da haben einige kleine Gemeinden schon ausgezählt.

Computer errechnet Mandatsverteilung

Wie viele Personen in der Gemeindevertretung sitzen, hängt von der Einwohnerzahl ab. Je nach Gemeindegröße werden in Salzburg neun bis 25 Mandate vergeben, in der Stadt Salzburg 40. Ein Rechenmodell in der Wahldatenbank sorgt automatisch für eine korrekte Aufteilung der Stimmanteile auf die Mandatszahl.

Mit Vorzugsstimme an die Spitze

Grundsätzlich werden die Mandate nach der Reihung auf den Listen vergeben. Erreicht jemand ein Drittel der Parteistimmen an Vorzugsstimmen, bedeutet das eine Vorreihung auf Platz 1 der Liste. Wird mit den Vorzugsstimmen die Wahlzahl – sie errechnet sich aus den Stimmenzahlen der einzelnen Parteien – erreicht, ist ein Mandat sicher.

Gemeindevertretung und Stadtrat

Alle mit Mandat sind Teil der Gemeindevertretung. Alle müssen ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. In anderen österreichischen Bundesländern und in der Landeshauptstadt ist für die Gemeindevertretung auch die Bezeichnung Gemeinderat üblich. An der Größe der Gemeindevertretung orientiert sich die personenmäßig kleinere Gemeindevorstehung, deren Mitglieder die Mandatare nach dem Proporzsystem wählen. Sie wird in Städten Stadtrat und außerhalb Salzburgs auch Gemeindevorstand genannt und ist neben den Bürgermeistern mitregierendes Organ.

Die Mehrheit wählt den Bürgermeister

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden im ganzen Land Salzburg seit 1994, in der Landeshauptstadt seit 1999 direkt gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird trotzdem abgestimmt, nämlich mit Ja oder Nein. Kommt im ersten Wahlgang kein Kandidat zu einer absoluten Mehrheit, folgt nach zwei Wochen am 24. März eine Stichwahl zwischen den zwei bestgereihten Bewerbern.

Landeshauptstadt mit Sonderregeln

Die Landeshauptstadt verfügt über ein eigenes Stadtrecht, das für die Zusammensetzung ihrer politischen Organe besondere Regeln vorsieht. Deutlich wird das beim Stadtratskollegium, vergleichbar mit einer Regierung. Dieses besteht fix aus dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin, zwei Stellvertreter*innen sowie zwei Stadträt*innen. Der Stadtsenat umfasst zwölf Mitglieder, aufgeteilt nach dem Wahlergebnis, und ist der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten.

Alle Ergebnisse der Gemeindewahl

Das Land Salzburg wird am 10. März 2024 – sobald am frühen Nachmittag die ersten Gemeinden ausgezählt haben – live und laufend die Ergebnisse, Grafiken, Analysen, Details und vieles mehr kostenlos zur Verfügung stellen. Die meisten Ergebnisse werden zwischen 16 und 18 Uhr erwartet. Das vorläufige Ergebnis der Stadt Salzburg (ohne Wahlkarten) wird gegen 18 Uhr erwartet. 

Grafik: Land Salzburg

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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