Wer nach einem Sturm für umgestürzte Bäume haftet

Entschädigung meist aus der Versicherung des Geschädigten

Bei Sturm sind böse Überraschungen vorprogrammiert:  Der Besitzer findet sein abgestelltes Auto begraben unter einem abgerissenen Ast eines Obstbaumes, das nette Gartenhaus im eigenen Garten wurde durch einen umgefallenen Baum aus Nachbars Garten zertrümmert. Weit verbreitet ist die Meinung in der Bevölkerung, dass für umgestürzte Bäume oder abgerissene Äste im Zuge von Sturmereignissen immer der Besitzer des Baumes haftet.

Baumbesitzer haftet nur sehr selten
Tatsächlich besteht sehr selten eine Haftung des Baumbesitzers, weil als Voraussetzung für eine Haftung ein Verschulden erforderlich ist. Je höher die gemessene Windgeschwindigkeit ausfällt, um so eher liegt ein unabwendbares Ereignis vor und damit entfällt jede Haftung.

Eine Entschädigung ist nur aus einer Versicherung des Geschädigten möglich: Beschädigte Autos werden von einer Kaskoversicherung bezahlt, Gebäudeschäden von einer Eigenheimversicherung. Wichtig: Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist aber, dass Gartenhütten, Pools, Carports oder sonstige Nebengebäude auch tatsächlich mitversichert sind. „Fragen Sie im Zweifel Ihren Versicherungsmakler, er prüft Ihre Polizze“, rät Johann Mitmasser, Obmann der WKOÖ-Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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