Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung

In ihrer ersten Sitzung im heurigen Jahr, am 8. Jänner 2024, fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:

Maßnahmen im Naturschutz: Erhaltung sensibler Lebensräume

Sinnvoller Naturschutz kann nur im Einvernehmen mit der Landwirtschaft betrieben werden. So gibt es ökologisch wertvolle Flächen, die nur durch Verzicht auf Intensivbewirtschaftung bzw. nur durch Fortsetzung der bisherigen Pflegemaßnahmen erhalten werden können. Aus diesem Grunde werden aus dem Budget des Naturschutzes Mittel zur Verfügung gestellt, aus denen – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Pflegeausgleich für diese Flächen gewährt wird. In diesem Fall teilen sich der Bergheuwiesen-Kulturlandschaftserhaltungsverein Steyrtal für 31 und die Österreichischen Bundesforste AG Forstbetrieb Steyrtal für 53 wertvolle Förderflächen eine Pflegeprämie von gesamt knapp 90.000 Euro.

Förderungen im Sozialbereich

Insgesamt (bis zu) 289.580 Euro – Förderungen im Rahmen des Referates Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Zuwendungen an private gemeinnützige Einrichtungen, Pilotprojekte – wurden in dieser Sitzung freigegeben. Die Gelder können nunmehr entsprechend sechs Anträgen als Beitrag zur Personenbetreuung und für das Projekt „UpdateSocial” der Volkshilfe Oberösterreich verwendet werden.

Tiergesundheit

Der Verein „Oberösterreichische Tiergesundheitsdienst – OÖ. TGD” berät Tierhalter/innen und betreut Tierbestände hinsichtlich Minimierung des Einsatzes von Tierarzneimitteln und haltungsbedingter Beeinträchtigungen bei der tierischen Erzeugung. Dadurch soll die Sicherheit, die einwandfreie Beschaffenheit und die hohe Qualität von Lebensmitteln tierischer Herkunft für einen bestmöglichen Verbraucherschutz gewährleistet werden. Für die Durchführung entsprechender Maßnahmen erhält der Verein eine Förderung in Höhe von 1,5 Mio. Euro. Weiters wurde einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf 500.000 Euro zugestimmt.

Für unseren Wald

Im Rahmen des Programms für die ländliche Entwicklung – Aufforstung und waldverbessernde Maßnahmen gemäß der entsprechenden EU-Verordnung – wird ein anteiliger Betrag (Forstliche Förderung) in Höhe von 800.000 Euro als Beihilfe des Landes Oberösterreich für das heurige Jahr freigegeben. Die Auszahlung für entsprechende Projekte erfolgt zentral über die „Agrarmarkt Austria” Wien.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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