Nächster Schritt zum modernsten Hundehaltegesetz Österreichs: LR Lindner legt Landesregierung Gesetzesentwurf vor

Einstimmiger Beschluss der Oö. Landesregierung – nun ist der Landtag am Zug

In der heutigen Sitzung der Oö. Landesregierung stand der von Landesrat Michael Lindner eingebrachte Gesetzesentwurf für eine Neufassung des Oö. Hundehaltegesetzes auf der Tagesordnung. „Dank der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Fachabteilungen ist es möglich, dass wir innerhalb eines Jahres ein komplett neues, umfassendes und modernes Hundehaltegesetz für Oberösterreich auf den Weg bringen, das vor allem eines bringen soll: mehr Sicherheit für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher”, bringt es LR Lindner auf den Punkt. Der von LR Lindner angepeilte Zeitplan hält, nun ist der Landtag am Zug: In einem nächsten Schritt folgt die parlamentarische Debatte, bevor der Oö. Landtag das Gesetz dann noch vor dem Sommer beschließen kann.

Im Zuge der Begutachtungsphase gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die gesichtet, bewertet und teilweise auch in die nunmehrige Regierungsvorlage eingearbeitet wurden. Vor allem Anregungen aus Sicht der Vollziehung durch die Gemeinden, der Legistik aber auch von Interessensvertretungen wurden eingearbeitet. „Der Vollzug des Hundehaltegesetzes liegt bei den Gemeinden. Um die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bestmöglich zu unterstützen, wurde nochmal nachgeschärft, mit dem Ziel, die neuen Regelungen möglichst verwaltungsarm zu gestalten”, klärt LR Lindner auf.

Regelungen setzen an anderem Ende der Leine an: bei den Hundehalter:innen
Tragische Vorfälle des letzten Jahres haben gezeigt, dass es Änderungen im Oö. Hundehaltegesetz braucht. Nachdem die durch eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge sehr umfassend waren, hat man sich für eine gänzliche Neuerlassung des Oö. Hundehaltegesetzes anstatt einer einfachen Novellierung entschieden. Nach nur wenigen Monaten legt LR Michael Lindner nun die Neufassung des Gesetzes vor, das vor allem bei den Hundehalter:innen selbst ansetzt. „Das Hundehaltegesetz dient dem Schutz der Menschen. Daher haben wir umfassend nachgeschärft und setzen vor allem am anderen Ende der Leine an: mit erhöhten Ausbildungserfordernissen für Hundehalter:innen, mehr Handhabungsmöglichkeiten für Gemeinden, strengeren Regelungen beim Führen von Hunden und empfindlichen Verwaltungsstrafen”, fasst LR Lindner zusammen.

Wesentliche Änderungen im Überblick

  • Mehr Ausbildungs- und Haltungserfordernisse für Hundehalter:innen: Hundehalter:innen aller Hunde müssen auch wie bisher einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser Theoriekurs muss in Präsenz vor Anschaffung des Hundes abgelegt werden. Hundehalter:innen großer Hunde müssen künftig zusätzlich noch einen Alltagstauglichkeitstest absolvieren.
  • Mehr Handhabe für Gemeinden: Der nunmehr gesetzlich mögliche Maßnahmenkatalog reicht von behördlichen Anordnungen betreffend einzelner Hunde über die Untersagung einer Hundehaltung an bestimmten Orten bis zur Untersagung der Haltung von Hunden durch bestimmte Halter:innen und ermöglicht auch die Abnahme von Tieren.
  • Mehr Möglichkeiten für Gemeinden, Hunde als „auffällig” einzustufen: Ziel ist, bereits eingreifen zu können, bevor gefährliche Bissverletzungen passieren.
  • Besserer Austausch zwischen den Gemeinden: Auffälligkeiten sollen in Zukunft im Oö. Hunderegister vermerkt werden. Neu ist zudem, dass künftig Bürgermeister:innen Zugang zu den Daten aller Gemeinden haben sollen.
  • Mehr Anforderungen für bestimmte Hunderassen: Neu eingeführt werden spezielle Anforderungen an die Haltung von sechs Hunderassen (Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu). Ab dem 13. Lebensmonat des Tieres gilt zusätzlich eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Für Halter:innen gibt es jedoch die Möglichkeit bei der Erfüllung von Auflagen eine Aufhebung der generellen Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.

Auch die Vorbereitungen für eine Neugestaltung des oberösterreichischen Hunderegisters laufen bereits. „Die Gemeinden brauchen Zeit, um sich auf die Neuerungen vorzubereiten. Gleichzeitig werden wir auch die Bevölkerung mit einer zielgerichteten Informationskampagne über die Neuerungen informieren. Nach einer Beschlussfassung des Gesetzes vor dem Sommer 2024 denke ich daher ein Inkrafttreten mit einer angemessenen Frist zur Vorbereitung und Information gegen Ende des Jahres 2024 an”, so LR Lindner abschließend.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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