LR Mag. Günther Steinkellner: Frühjahrskehrung auf Landesstraßen in Oberösterreich

In diesen Wochen findet die alljährliche Frühjahrskehrung auf den Landesstraßen Oberösterreichs statt. Die oberösterreichischen Straßenmeistereien sind aktiv und setzen dabei auf eine Flotte von 80 Anbaukehrmaschinen für LKW, Unimog und Radlader.

„Ein bedeutendes Anliegen bei dieser Kehraktion ist die Beseitigung von Littering, insbesondere weggeworfenes Verpackungsmaterial, das in großen Mengen von den Straßenrändern eingesammelt werden muss. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die folgenden Mäharbeiten, die spätestens Anfang Mai beginnen, reibungslos durchgeführt werden können”, erklärt Infrastrukturlandesrat Mag. Günther Steinkellner.

Die Oö. Landestraßenverwaltung nutzt diesen Anlass, um auf die im Oö. Straßengesetz festgelegte Mitwirkungspflicht der Gemeinden bei der Erhaltung von Landesstraßen hinzuweisen. Gemäß § 12 Abs. 2 des Oö. Straßengesetzes 1991 obliegt es den Gemeinden, die Erhaltung bestimmter Anlagen entlang von Landesstraßen zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Radfahrstreifen, Gehwege, Radwege, Fahrbahnteiler und Parkplätze. Sowohl bauliche als auch betriebliche Erhaltungsmaßnahmen, wie Grünflächenpflege und Kehrarbeiten, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden.

Besonders hervorgehoben wird das generelle Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Straßenbereich gemäß § 33 des Oö. Bodenschutzgesetzes. Des Weiteren wird betont, dass im Falle einer Splittstreuung auf Gehsteigen, Radwegen und anderen Flächen die Gemeinden verpflichtet sind, den Streusplitt ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen.

Die Frühjahrskehrung ist somit nicht nur eine jährliche Routine, sondern auch eine Gelegenheit, die Zusammenarbeit zwischen den Straßenmeistereien und den Gemeinden zu betonen, um gemeinsam für die Sicherheit und Sauberkeit unserer Landesstraßen zu sorgen.

LR Mag. Günther Steinkellner. Foto: Alois Endl

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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