Kinderschutz auf Höhe der Zeit: Prävention ausbauen, familiäre Betreuungsformen stärken, Verwaltung vereinfachen
Das Oö. Kinder- und Jugendhilfegesetz ist seit dem Jahr 2014 in der aktuellen Fassung in Geltung und wurde zwischenzeitlich nur punktuell angepasst. Daher war es an der Zeit für eine umfassende Novellierung mit dem Ziel, das Oö. KJHG an die Erfordernisse der Zeit anzupassen.
Landesrat Mag. Michael Lindner: „Mit dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz setzen wir die nächsten wichtigen Schritte zur Stärkung des Präventionsangebots und machen Oberösterreich zum Vorzeigebundesland für Kinderschutz und Kinderrechte.“
Mag.a Theresia Schlöglmann: „Mit den neuen Regelungen sorgen wir für Klarstellungen zum Beispiel bei Zuständigkeiten, Datenschutz und Kommunikation. Wir legen einen Schwerpunkt auf frühzeitige und niederschwellige Unterstützungsangebote sowie auf familienergänzende Leistungen. Damit investieren wir noch treffsicherer in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen.“
Zeitplan
- Begutachtungsphase: bis Mitte Mai
- Danach: Einarbeiten und Sichten der Stellungnahmen
- Einlaufen in den Landtag: VOR der Sommerpause
- Parlamentarische Debatte: Im September/Oktober
- Beschlussfassung bis Jahresende
Genauere Informationen zu den einzelnen Punkten finden Sie unter: