Wohnbaupaket: WKOÖ und Landesinnung Bau OÖ fordern rasche Umsetzung

Die Bundesregierung will 1 Mrd. Euro in das Wohnbaupaket stecken. WKOÖ und Landesinnung Bau begrüßen das Paket grundsätzlich, üben aber Kritik an einzelnen Punkten und ergänzen ihrerseits Forderungen

20.000 neue Wohneinheiten, darunter 10.000 Eigenheime und 10.000 Mietwohnungen sollen im Zuge des am Montag in Wien durch die Bundesregierung beschlossene Wohnbaupaket errichtet werden. Zusätzlich sollen auch 5.000 Objekte saniert werden. Bei der Finanzierung sollen Gebühren des ersten Eigenheims wegfallen und von den Ländern günstige Wohnbaudarlehen bereitgestellt werden. Diese Maßnahmen werden grundsätzlich von der Wirtschaftskammer OÖ und der Landesinnung Bau OÖ begrüßt, jedoch gibt es einige Kritikpunkte, wie unter anderem die zeitliche Organisation der Landesdarlehen sowie die Vernachlässigung des gewerblichen Wohnbaus.

Unklarheit über Zeithorizont
WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer und Bau-Landesinnungsmeister Norbert Hartl, sind einerseits erfreut über das Wohnbaupaket, äußern aber einige Kritikpunkte. So werde vor allem der gemeinnützige Wohnbau profitieren und der gewerbliche nicht. Außerdem wurden in Oberösterreich die Wohnbauprogramme auch im vergangenen Jahr nicht ausgeschöpft. Somit sei eine Ausweitung des Wohnbauprogramms in Oberösterreich nur sinnvoll, wenn die Baukostenobergrenze zumindest mit dem Index valorisiert werde.

Wichtig wäre es auch zu wissen, ab wann es etwa die Landesdarlehen in der Höhe von bis zu 200.000 Euro mit maximalen Zinssätzen von 1,5 Prozent gibt. „All diejenigen, die Wohnbau, Hausbau oder Eigentum im Kopf haben, werden jetzt zuwarten, bis sich all diese Programme im Gesetz finden und bis man Förderansuchen stellen kann. Wenn das nicht schnell genug geht, dann haben wir im nächsten Halbjahr einen Stillstand auf den Baustellen“, kritisiert Hartl.

Investitionsprämie NEU
Konkret nennt die Wirtschaftskammer OÖ einige offene Punkte, die im Zuge des Wohnbaupakets ebenfalls bedacht werden sollten, wie zum Beispiel neben dem Investitionsfreibetrag auch die Einführung einer Investitionsprämie NEU. Im Unterschied zum Investitionsfreibetrag bewirke diese, wenn sie zur Belebung der Konjunktur befristet wird, eine raschere Durchführung von Investitionen. Zudem ist die Investitionsprämie als nicht rückzahlbarer Zuschuss wirksamer und steht anders als der IFB dem Antragsteller schneller zur Verfügung. Um das Förderverfahren möglichst unbürokratisch zu gestalten, sollte für eine derartige Investitionsprämie NEU nicht mehr die aws, sondern das Finanzamt zuständig sein. Dem jeweiligen Betrieb sollte es freistehen, zwischen Investitionsfreibetrag und Investitionsprämie zu wählen.

„Investitionsimpulse sind derzeit besonders wichtig, da wir uns in einer Stagnationsphase mit vielen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden“, sagt Hummer. Durch eine Wiederauflage der Investitionsprämie sowie mit einer Optimierung des Investitionsfreibetrags von 1 Mio. auf mindestens 10 Mio. Euro könnte man zögernden Unternehmen Anreiz bieten, neue Investitionen zu tätigen. Vorbild dafür sollten die Investitionsprämien zur Corona-Zeit sein, die Investitionen in der Höhe von 23 Mrd. Euro ausgelöst haben. Eine Wiederauflage dieses Erfolgsmodells würde zu mehr Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Ökologisierung beitragen, aber auch einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten sowie die Baubranche beleben, Arbeitsplätze sichern und schnellere Investitionsentscheidungen und deren Umsetzung bewirken.

Weitere Forderungen
Aufgrund der oben genannten Aspekte fordert die Landesinnung Bau OÖ eine rasche Umsetzung der angekündigten Maßnahmen. „Wichtig wäre hierbei ein Verzicht auf die Grundbuch- und Pfandrechtseintragung rückwirkend ab 1. Jänner 2024 sowie die Zusicherung des Förderdarlehens bei bereits begonnen Baumaßnahmen, um Baustartverzögerungen zu verhindern. Außerdem sollten sie gewerblichen Bauträger eingebunden werden und die Länder zu einer raschen Umsetzung verpflichtet werden“, sagt Hartl.

Die WKOÖ ist außerdem für eine Wiedereinführung der Ausgaben zur Wohnraumschaffung als Sonderausgabe, die bis 2020 geltend gemacht werden konnten. Zur Sicherstellung des mehrgeschoßigen Wohnbaus brauche es außerdem weiterhin erhöhte Fördersätze wie die Baukostenobergrenze. Ohne Anhebung dieser Obergrenze ist auch die vorgesehene Ausschüttung von Geldmitteln an die Wohnbaugenossenschaften erfolglos, sodass den Baufirmen bei Einhaltung dieser Obergrenze kein kostendeckendes Bauen möglich ist.

Die Landesinnung Bau fordert außerdem eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung. Die WBF-Mittel dürfen nur mehr ausschließlich für Wohnbauausgaben herangezogen werden, wie dies bis Anfang der 2000er-Jahre der Fall war. Außerdem ist die KIM-Verordnung, die strenge Regeln bei der Kreditvergabe vorsieht, zu evaluieren und zu entschärfen, denn diese verhindere größtenteils den Traum vom Eigenheim und ihrer Finanzierung.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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