LH Stelzer & LH-Stv. Haimbuchner: Erhöhung der Einkommensgrenzen stellt den Zugang der Mittelschicht zur Wohnbauförderung sicher

Die OÖ. Einkommensgrenzen-Verordnung wird heute in Begutachtung gesendet.

Mit der geplanten Änderung der oberösterreichischen Einkommensgrenzen-Verordnung sollen die Einkommensgrenzen ab 1. April 2024 für den Erhalt der Wohnbauförderung neu angepasst werden. Das Land OÖ. wird dadurch der Einkommensrealität der oberösterreichischen Bevölkerung gerecht und somit auch künftig gewährleisten, dass ein Großteil der Oberösterreicher einen Zugang zur Wohnbauförderung hat.

„Oberösterreich ist ein Wirtschafts-, Arbeits- und Industriebundesland, der Wohlstand beruht auf dem Fleiß und der Leistungsbereitschaft der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Sie haben sich Unterstützung aus der Wohnbauförderung verdient. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenzen ermöglichen wir mehr Menschen den Zugang zur Wohnbauförderung. Denn wer etwas leistet, soll sich auch etwas leisten können. Mit der Erhöhung liegen wir bei den Einkommensgrenzen im bundesweiten Spitzenfeld”, sagt Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

„Die arbeitende Bevölkerung finanziert mit dem Wohnbauförderungsbeitrag die Leistungen im Bereich des geförderten Wohnbaus. Daher ist es nur gerecht, dass auch jene Personen, die diese staatlichen Leistungen finanzieren, Zugang zu eben diesen haben. Darunter fallen etwa der Zugang zu geförderten Miet- und Mietkaufwohnungen, Förderungen zur Bildung von Eigentum sowie Sanierungsförderungen”, hält Landeshauptmann-Stv. und Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner fest.

LH Mag. Thomas Stelzer und LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner stellen die Wohnbauförderung in OÖ. auf eine breitere Basis und geben damit auch wichtige Impulse für die Bauwirtschaft.
(C) Land OÖ

Konkret wird folgender Vorschlag in Begutachtung gesendet:

  • 1 Person: Bisher: 39.000 € / Neu: 50.000 €
  • 2 Personen: Bisher: 65.000 € / Neu: 85.000 €
  • Jede weitere Person: Bisher: 6.000 € / Neu: 7.500 €
  • Personen mit erhöhter Familienbeihilfe: Bisher: 7.000 € / Neu: 8.500 €

„Nach einer umfangreichen Evaluierung und sorgfältigen Recherche sind wir zum Schluss gekommen, dass es einer Erhöhung der Einkommensgrenzen bedarf. Immerhin sorgen die hohen Baupreise, die massiv gestiegenen Finanzierungskosten und die unsägliche KIM-VO dafür, dass unsere Landsleute nur mehr sehr schwer Wohneigentum erwerben können. Demnach ist es enorm wichtig, dass auch breite Teile der Bevölkerung Zugang zum geförderten Mietwohnungsmarkt haben. Zusätzlich erweitern wir mit dieser Erhöhung den Kreis von Fördernehmern, die eine Mietkaufwohnung beziehen können. Das ist für die Eigentumsbildung auf lange Sicht ein enorm wichtiger Schritt. Natürlich kommen durch die Verbesserungen auch mehr Menschen in den Genuss unserer einzigartigen Eigenheimförderung mit dem 2,95 % Fixzinsdarlehen seitens der HYPO Oberösterreich”, setzt sich Dr. Haimbuchner vor allem für die hart arbeitenden Leistungsträger ein.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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