Ausschussberatungen des Salzburger Landtags am Vormittag

Beschlüsse zu sechs Tagesordnungspunkten gefasst

Salzburger Landeskorrespondenz, 07. Februar 2024

(LK)  Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Vormittag sechs Tagesordnungspunkte behandelt.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen befasste sich mit dem Bodenschutzbericht 2012 bis 2022 (TOP 1) und nahm diesen einstimmig zur Kenntnis.

Bodenschutzbericht

Anschließend behandelte der Ausschuss für Wohnen, Raumordnung und Grundverkehr einen Antrag der Grünen betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Salzburger Bodenschutzberichts (TOP 2). Dazu wurde mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ gegen jene der KPÖ und Grünen folgender Antrag angenommen:

Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, die im Salzburger Bodenschutzbericht 2012-2022 aufgeführten Maßnahmen und Projekte verstärkt fortzusetzen, um weiterhin einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden und die Vermeidung übermäßiger Bodenversiegelung zu forcieren.

Überwachung und Resilienz von Böden

Der Ausschuss für Europa, Integration und regionale Außenpolitik beschäftigte sich mit einem ÖVP-Antrag betreffend kompetenzrechtliche Bedenken und mangelnde Vereinbarkeit des Richtlinienvorschlags für eine Überwachung und Resilienz von Böden mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (TOP 3) und nahm dazu mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ gegen jene der KPÖ und Grünen folgenden Antrag an:

  • Der Salzburger Landtag begrüßt grundsätzlich die Initiative der Europäischen Kommission, mit dem Richtlinienvorschlag einen soliden und kohärenten Bodenüberwachungsrahmen für alle Böden in der EU zu schaffen, um bis 2050 gesunde Böden zu erreichen bzw. diese in einem gesunden Zustand aufrechtzuerhalten und unterstützt die Europäische Kommission ausdrücklich in diesem Vorhaben, weist aber darauf hin, dass die EU keine Regelungskompetenz im Bereich der Raumordnung hat. Die gegenständlichen Bestimmungen sind daher keinesfalls als verbindliche Regelungen zu formulieren.
  • Der Salzburger Landtag stellt eine mangelnde Vereinbarkeit mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip nach Art. 5 Abs. 4 EUV fest und verweist auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 2. Oktober 2023, in welcher bereits auf die diversen unverhältnismäßigen Regelungen des Richtlinienvorschlags eingegangen wurde.
  • Der Salzburger Landtag bekundet kompetenzrechtliche Bedenken und verweist auf die einheitliche Länderstellungnahme gemäß Art. 23d Abs. 2 B-VG vom 2. Oktober 2023, in welcher bereits näher darauf eingegangen wurde, dass Teile des Richtlinienvorschlags einem besonderen Gesetzgebungsverfahren nach Art. 192 Abs. 2 lit. b unterzogen werden müssen. Des Weiteren wird in der einheitlichen Stellungnahme erläutert, dass der Art. 8 Abs. 6 und der Art. 10 Abs. 4 in der vorliegenden Fassung dem Art. 290 AEUV widersprechen.
  • Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass
    • die geplante EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten bzw. den Regionen größtmögliche Flexibilität zur Wahrnehmung von Aufgaben des Bodenschutzes einräumt. So sind bei der rechtlichen Umsetzung und bei der Festlegung von Bodendistrikten die kompetenzrechtlichen Festlegungen in Österreich und die regionalen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Festlegung des Monitorings, der Bodendeskriptoren sowie der zugehörigen Werte hat auf regionaler Ebene zu erfolgen, da damit den jeweiligen Boden-, Nutzungs- und klimatischen Verhältnissen sowie den bestehenden Bodenüberwachungssystemen am besten Rechnung getragen werden kann.
    • bei der Umsetzung der Richtlinie aufgrund der erheblichen Personal- und Ressourcenaufwendungen jedenfalls angemessene und längere Umsetzungsfristen vorgesehen werden.
    • Die Salzburger Landesregierung wird beauftragt, der Bundesregierung diesen Beschluss zur Kenntnis zu bringen.
    • Die Salzburger Landtagspräsidentin wird ersucht, diesen Beschluss den österreichischen EU-Abgeordneten, dem zuständigen Umweltkommissar, Virginijus Sinkevicius sowie dem EU-Kommissionsvizepräsidenten, Maros Sefcovic zur Kenntnis zu bringen.

Änderung Schulorganisation

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelte eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird (TOP 4), und nahm diese einstimmig an.

Salzburger Jugendgesetz

Der selbe Ausschuss behandelte eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Jugendgesetz geändert wird (TOP 5) und nahm diese einstimmig an. Zugleich wurde einstimmig beschlossen die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit der Bitte heranzutreten,

  • dem Nationalrat ehestmöglich eine Novelle des Tabak- und Nichtraucher:innenschutzgesetzes (TNRSG) sowie des Tabaksteuergesetzes vorzulegen, die eine Aufnahme von Nikotinbeuteln in diese Gesetze insbesondere hinsichtlich einem Verbot von Werbung und Sponsoring, einer höheren Besteuerung sowie der Produktregulierung vorsieht sowie
  • österreichweite Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen vor allem an Schulen zu setzen.

Bericht des Naturschutzfonds

Noch vor der Mittagspause behandelte der Finanzüberwachungsausschuss einen Bericht der Salzburger Landesregierung über die Verwendung der Mittel des Salzburger Naturschutzfonds des Landes Salzburg für das Jahr 2022 (TOP 6) und diesen Einstimmig zur Kenntnis genommen.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: (c) by salzTV