Weil das Kind krank war: Kündigung wegen Pflegefreistellung – AK erkämpfte Schadenersatz

Eine Mutter aus dem Hausruckviertel wurde von ihrem Arbeitgeber gekündigt, weil sie eine Pflegefreistellung für ihr erkranktes Kind benötigte. Die AK Oberösterreich erkämpfte für sie eine Kündigungsentschädigung und Schadenersatz. Gleichzeitig setzt sie sich dafür ein, dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder einer Elternschaft gar nicht erst vorkommen darf.

Eine Arbeiterin, die in einem Handelsbetrieb beschäftigt war, wurde gekündigt, nachdem sie eine Pflegefreistellung für ihr erkranktes Kind in Anspruch nehmen musste. Sie habe sich mit diesem „Verhalten” illoyal gegenüber der Firma gezeigt, so die abstruse Begründung der Gekündigten gegenüber.

Die Frau wandte sich an die AK Oberösterreich. Diese intervenierte gegen die Diskriminierung aufgrund ihrer Rolle als Mutter beim Arbeitgeber. Dieser behauptete, es habe für die Kündigung andere Gründe gegeben. Diese waren allerdings nicht schlüssig.

Weil beide Seiten kein Interesse an einem aufreibenden Rechtsstreit hatten, einigten sie sich auf einen Vergleich. Zusätzlich zum Schadenersatz für die diskriminierende Beendigung war auch noch eine Kündigungsentschädigung fällig. In Summe erhielt die Frau mehr als 2.800 Euro nachgezahlt.

„Das ist leider kein Einzelfall. In unseren Beratungen erfahren wir immer wieder von Diskriminierungen gegenüber Eltern. Obwohl das Gleichbehandlungsgebot alle Menschen unabhängig vom Geschlecht erfasst, sind mehrheitlich Frauen von Elterndiskriminierung betroffen”, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) regelt, dass Arbeitnehmer:innen wegen der Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen nicht gekündigt werden dürfen und im Gleichbehandlungsgesetz ist seit 1. November 2023 explizit ein Schutz vor Diskriminierung wegen einer Elternschaft verankert.

Vor allem junge Frauen klagen häufig über Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts. Viele werden etwa bei Bewerbungsgesprächen zu ihrer Kinder- und Familienplanung befragt oder erst gar nicht eingeladen, weil sie Frauen sind und schwanger werden könnten. Das hat kürzlich eine Befragung junger Arbeitnehmerinnen im Auftrag der AK Oberösterreich zutage gebracht.

Auch arbeitsrechtliche Verstöße stehen vielfach auf der Tagesordnung. Wie auch im Fall der Mutter aus dem Hausruckviertel. Sie wurde ohne Einhaltung der vorgesehenen Fristen gekündigt. Daher einigte man sich im Vergleich auch auf die Zahlung einer Kündigungsentschädigung. „Manche Arbeitgeber lassen jeglichen Respekt vor ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermissen. Es ist wohl das Mindeste, dass Ansprüche, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren, ordnungsgemäß abgerechnet und ausbezahlt werden. Wo das nicht passiert, da helfen wir den Beschäftigten”, sagt der AK-Präsident.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: (c) by salzTV