Straßengesetz-Novelle: Kein Ausverkauf bäuerlicher Flächen

Oö. Landtag: Bauernvertretung bringt Forderungen erfolgreich auf Schiene

In der gestrigen Ausschussrunde des Oö. Landtages wurde die Novelle des OÖ Straßengesetzes thematisiert. Ursprüngliche Schlechterstellungen für landwirtschaftliche Grundeigentümer konnten auf Betreiben des Bauernbundes jedoch entschärft werden.

„Ein Flächenbundesland wie Oberösterreich braucht starke und gut ausgebaute Verkehrswege. Gerade für den ländlichen Raum ist das wichtig.”, betont OÖ Bauernbund-Landesobfrau LRin Michaela Langer-Weninger: „Entscheidend ist aber auch, dass die Grundeigentümer keine Nachteile durch den Ausbau haben. Ich freue mich, dass die bäuerlichen Interessen durchgesetzt wurden und mit LR Günther Steinkellner eine gute Einigung gefunden werden konnte.”

Dieser Einigung sind intensive Bemühungen seitens des Bauernbundes und der Landwirtschaftskammer Oberösterreich vorausgegangen. Stellungnahmen, Gutachten sowie konstruktive Gespräche mit dem Land OÖ und dem zuständigen Landesrat ermöglichten es Verbesserungen im Sinne der land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümer zu erwirken. „Unser Kernpunkt war die Aufrechterhaltung einer objektiven Beurteilung von abzulösenden landwirtschaftlichen Flächen. Das wurde auch gemeinsam umgesetzt”, freut sich Langer-Weninger und weiter: „Ich bedanke mich für die konstruktiven Verhandlungen. Diese Einigung zeigt, dass konstruktive Gespräche mehr Wirkung haben, als populistische Forderungen.”

Das bringt die Straßengesetz-Novelle

„Die Höhe der Entschädigung wird wie bisher von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen festgestellt. Zur Feststellung der Entschädigung findet weiterhin das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz Anwendung”, erklärt OÖ Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.

Änderungen gibt es nur in der judiziellen Zuständigkeit. Die Gerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichte entfällt und geht auf die öffentliche Gerichtsbarkeit über. Damit wird der Instanzenzug im öffentlich-rechtlichen Verfahren, wie es seit 2015 bei allen Landesgesetzen erfolgt ist, vereinheitlicht. „Ohne Verschlechterung der Rechtsposition der Betroffenen”, wie Langer-Weninger betont.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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