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Landesregierung beschließt Vereinfachungen in der Straßenverkehrsordnung

Durch eine heute in der Landesregierung beschlossene Anpassung der Geschäftsordnung müssen künftig temporäre Verkehrsänderungen nicht mehr von der Landesregierung abgesegnet werden, auch wenn diese in zwei Bezirken gelten sollen.

Frühling und Sommer sind Baustellen-Zeiten. Außerdem finden in der warmen Jahreszeit auch wieder vermehrt Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum statt. Ob Baustelle oder Radrennen, auf den Straßen sind entsprechende Regelungen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Absperrungen notwendig. Problematisch ist es derzeit, wenn zwei Bezirke von einer solchen Änderung betroffen sind, etwa wenn die Bezirksgrenze mitten auf der Straße verläuft. Dann musste bisher die Landesregierung eingeschaltet werden. Dies wird nun rechtzeitig vor Saisonbeginn geändert.

Um effizientes Handeln zu gewährleisten, erfolgt im Sinne der Deregulierung eine Anpassung der Geschäftsordnung der Oö. Landesregierung. Verordnungen im Zusammenhang mit Bewilligungen bei Sportveranstaltungen und Baustellen werden von der kollegialen Beratung und Beschlussfassung ausgenommen und als Ausnahme normiert. Künftig wird also nur mehr das Verkehrsressort zuständig sein.

„Es ist dies ein weiterer Schritt in unserem Schlankmacherprogramm, der nun umgesetzt wird. Damit können im Straßenverkehr notwendige Maßnahmen bei Baustellen oder Veranstaltungen einfacher und rascher eingerichtet werden“, freut sich Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer über den Beschluss.

„Fortschritt bedeutet Wege frei zu machen und zu ebnen, nicht diese umzuleiten oder zu versperren. Diese effiziente Vereinfachungsmaßnahme gewährleistet rasches Handeln im Sinne der Verkehrssicherheit“, so Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner abschließend.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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