AK-Präsident Andreas Stangl erteilt Forderungen nach 41-Stunden-Woche und Feiertagsstreichung klare Absage


Österreich zählt bei der höchstmöglichen Wochenarbeitszeit europaweit zur Spitze. Bis zu 60 Stunden, inklusive Überstunden, sind erlaubt. Dennoch fordern Wirtschaftsvertreter eine Anhebung der Normalarbeitszeit auf 41 Stunden und die Abschaffung von gesetzlichen Feiertagen. AK-Präsident Andreas Stangl sagt dazu: „Diesen Angriffen auf die Beschäftigten erteilen wir eine klare Absage. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten schon lange genug.“

Immer wieder gibt es Unkenrufe von Wirtschaftsvertretern nach einer Verlängerung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 41 Stunden. Doch damit nicht genug: Sogar die Forderung nach Abschaffung von gesetzlichen Feiertagen wird getrommelt. AK-Präsident Andreas Stangl hält dazu fest: „Wer eine längere Wochenarbeitszeit fordert, hat offenbar zu wenig Respekt vor den Beschäftigten in Österreich, die schon jetzt vielfach am Limit arbeiten.“

Österreich hat sehr weitgehende gesetzliche Höchstarbeitszeit-Regelungen und gehört zu den Ländern mit den effektiv längsten Vollzeitwochen. Im Jahr 2025 leisteten die Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Österreich 170 Millionen Mehrarbeits- und Überstunden. Davon wurden rund 46 Millionen Stunden nicht abgegolten, weder in Geld noch in Zeit. Den Beschäftigten wurden auf diese Weise rund 2,5 Milliarden Euro vorenthalten. „Anstatt Forderungen nach noch längeren Arbeitszeiten und Abschaffung von Feiertagen aufzustellen, sollen die Unternehmen ihren Beschäftigten das zahlen, was ihnen zusteht“, sagt AK-Präsident Stangl.

Die AK Oberösterreich fordert:

Die korrekte Bezahlung von Überstunden und Mehrarbeit.
Abschaffung kurzer Verfallsfristen, damit für Ansprüche wie die Bezahlung von Überstunden und Mehrarbeit eine dreijährige Verjährungsfrist gilt.
Einen einheitlichen gesetzlichen Mehrarbeits- bzw. Überstundenzuschlag von mindestens 50 Prozent für Voll- und Teilzeit (statt nur 25 Prozent bei Teilzeit).
Eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit.
Einen gesetzlichen Anspruch auf die 6. Urlaubswoche ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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