Mehr Transparenz am Frühstückstisch: neue Regeln für Honig und Marmelade

Die neuen EU-Frühstücksrichtlinien treten ab 14. Juni in Österreich in Kraft: Marmelade darf wieder „Marmelade“ heißen und muss künftig mehr Frucht enthalten. Bei Honigmischungen ist Schluss mit „EU/Nicht-EU“. Stattdessen müssen die Herkunftsländer explizit am Etikett angegeben werden – ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz im Lebensmitteleinzelhandel, betont der Verein Land schafft Leben.

2024 wurden vier sogenannte Frühstücksrichtlinien auf EU-Ebene überarbeitet. Diese wurden nun in nationale Verordnungen umgesetzt und treten in Österreich mit 14. Juni in Kraft. Betroffen sind neben Fruchtsäften und Trockenmilch auch Honig sowie Konfitüren.

Honig: Herkunft wird eindeutig sichtbar

Honig gehört bereits seit Langem zu jenen Lebensmitteln, deren Herkunft gekennzeichnet werden muss. Bisher reichten bei Honigmischungen wenig aussagekräftige Angaben wie „aus EU/Nicht-EU-Ländern“ aus. Damit ist nun Schluss. Künftig müssen bei Honigmischungen alle Herkunftsländer klar auf dem Etikett angeführt werden – in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils inklusive Prozentangaben. Für die ausgewiesenen Anteile gilt eine Toleranz von fünf Prozent. Hannes Royer, Gründer von Land schafft Leben, begrüßt die Neuerung: „Wer Honig kauft, soll auf den ersten Blick erkennen können, woher dieser kommt. Bisher war das bei Honigmischungen sehr schwammig, jetzt ist es dafür umso klarer. Dass die Herkunft jetzt transparent ausgewiesen werden muss, erleichtert es Konsumentinnen und Konsumenten, ganz bewusst ins Regal zu greifen.“

Süßes Vorzeigebeispiel: Transparenz ist umsetzbar

Die Novelle der Honigverordnung ist ein entscheidender Schritt zu mehr Transparenz im Supermarktregal. Herkunft sichtbar zu machen, schafft Vertrauen, verbessert die Rückverfolgbarkeit und ermöglicht bewusste Konsumentscheidungen. Österreichischer Honig steht für hohe Produktionsstandards, regionale Wertschöpfung und die wertvolle Arbeit heimischer Imkerinnen und Imker. Billigerer Importhonig kann nun eindeutiger als solcher erkannt werden. EU-weite Kontrollen haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass zahlreiche Honigmischungen, insbesondere aus Nicht-EU-Ländern, mit Zuckersirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben gestreckt werden. Detailliertere Herkunftsangaben am Honigglas tragen zu faireren Wettbewerbsbedingungen am Markt bei. „Was bei Honig möglich ist, muss auch bei anderen Lebensmitteln möglich sein. Wir haben das Recht auf Transparenz im Supermarktregal. Jedes Lebensmittel, das nicht mehr anonym in unser Einkaufswagerl wandert, ist ein Erfolg. Am Ziel sind wir aber noch lange nicht. Die neue Honigverordnung zeigt, dass detailliertere Herkunftsangaben möglich sind – jetzt müssen wir diesen Weg konsequent weitergehen“, betont Royer.

Marmelade: mehr Frucht, weniger Namens-Verwirrung

Bei Marmelade ändert sich durch die neue Richtlinie die Bezeichnung: Bisher war der Begriff „Marmelade“ im EU-Recht grundsätzlich Produkten aus Zitrusfrüchten vorbehalten. Alle anderen Erzeugnisse mussten in Supermärkten und im Großhandel als „Konfitüre“ deklariert werden. Ab 14. Juni ist der Begriff „Marmelade“, der im österreichischen Sprachgebrauch fest verankert ist, auch rechtlich wieder für Konfitüren aus anderen Früchten erlaubt. Zudem wird der Mindestfruchtgehalt erhöht: Statt bisher 350 Gramm müssen künftig mindestens 450 Gramm Früchte pro Kilogramm enthalten sein, bei „Konfitüre extra“ beziehungsweise „Marmelade extra“ mindestens 500 Gramm. Durch den steigenden Fruchtanteil sinkt der Spielraum für die Zuckerzugabe, was langfristig den Gehalt an zugesetztem Zucker in Marmeladen reduzieren soll.

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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