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Geflügelpest: Stallpflicht im Flachgau aufgehoben

Nach mehr als vier Monaten Stallpflicht für Geflügelbetriebe mit einer Größe von mehr als 50 Tieren in 28 Flachgauer Gemeinden und der Stadt Salzburg gibt es die Aufhebung der Verordnung durch das Gesundheitsministerium. Das Risiko der Ansteckung durch Wildvögel sei laut Landesveterinärdirektor Peter Schiefer zwar immer noch grundsätzlich gegeben, bedarf aber zum jetzigen Zeitpunkt keiner derartig tiefgreifenden österreichweiten Maßnahme mehr. Vorsicht und Sorgfalt sind aber weiterhin geboten.

„Die Stallpflicht war wichtig, um Ausbrüche in Geflügelbetrieben zu verhindern, denn die Geflügelpest ist hoch ansteckend und die aufgetretenen Fälle in Oberösterreich und am Grabensee auf Salzburger Seite einfach zu nahe, um nicht darauf zu reagieren“, erklärt Landesveterinärdirektor Peter Schiefer.

Salzburg bleibt erhöhtes Risikogebiet

Trotz der Lockerungen im Flachgau und der Stadt Salzburg bleibt die Situation aber unter Beobachtung. „Es gilt weiterhin, jeglichen Kontakt des gehaltenen Geflügels mit Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, zu unterbinden. Salzburg bleibt, so wie ganz Österreich, ein erhöhtes Risikogebiet für Geflügelpest“, betont Schiefer. Zu beachten sind weiterhin zum Beispiel:

  • Getrennte Haltung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel
  • Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall beziehungsweise in geschützten Unterständen
  • Auszäunen von für Wildvögel erreichbare Wasserstellen im Auslauf
  • keine Tränkung mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, die für Wildvögel zugänglich sein könnten
  • Sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften sowie etwaigen Beförderungsmitteln

Typische Symptome

Zu den typischen Symptomen der Tierseuche „Geflügelpest“ gehören etwa erhöhte Sterblichkeit, schwere Atemnot, Schwellungen im Kopfbereich, Rückgang der Legeleistung, deutlich weniger Wasser- und Futteraufnahme oder herdenweite Mattigkeit. „Wenn einem davon bei seinen Tieren etwas auffällt, sollte die örtlich zuständige Veterinärbehörde kontaktiert werden, damit der Fall abgeklärt werden kann“, appelliert Landesveterinärdirektor Peter Schiefer an landwirtschaftliche Betriebe und auch an Hobbyhalter.

Foto: Land Salzburg/Martin Wautischer

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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