Kampagne und Maßnahmen sollen mehr Menschen für Berufe im Sozialbereich gewinnen
Im Sozialbereich, konkret im Bereich Menschen mit Beeinträchtigungen im Kontext des Oö. Chancengleichheitsgesetzes, arbeiten rund 8.500 Menschen in Oberösterreich. Um künftig noch mehr Menschen für diesen sinnvollen und krisensicheren Bereich zu gewinnen, startet die IVS (Interessenvertretung der Sozialunternehmen im psychosozialen- und Behindertenbereich OÖ) auf unterschiedlichen Kanälen die Kampagne „#berufmitecht – muss man nicht verstehen, muss man fühlen“ mit Unterstützung des Sozialressorts. Zusätzlich werden Ausbildungen attraktiver gemacht, indem das Schulgeld für Ausbildungen zum Fachsozialbetreuer Behindertenarbeit bzw. Behindertenbegleitung abgeschafft wird.
Wer mit Menschen mit Beeinträchtigungen arbeitet, erlebt unendlich viele schöne Momente. Dennoch stößt man ab und zu an die eigenen Grenzen. Darum ist es auch kein Beruf, der für jede und jeden passt. Wer sich für einen Beruf im psychosozialenund Behindertenbereich entscheidet, sollte sensibel, verständnisvoll, belastbar und auch humorvoll sein – und dies alles in besonderem Maße. Das Arbeiten im Sozialbereich ist bunt, abwechslungsreich, herausfordernd und extrem spannend. Genau das soll auch die Kampagne #BerufmitEcht abbilden.
Die beste Ausbildung für angehende Behindertenbetreuer: Sozialressort erlässt Schulgeld für Ausbildungen zum Fachsozialbetreuer
Oberösterreich ist Vorreiter bei der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung. 13.226 Kundinnen und Kunden erhalten in Oberösterreich Leistungen aus dem Chancengleichheitsgesetz. Dazu gehören Maßnahmen aus dem Bereich Arbeit (Geschützte Arbeit, Fähigkeitsorientierte Aktivität und Berufliche Qualifizierung) sowie aus dem Bereich Wohnen (betreute Wohnformen, alternative Wohnformen).
Zur Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung werden die Lehrgänge FachSozialbetreuung mit den jeweiligen Schwerpunkten Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung angeboten. Das Schulgeld für diese Ausbildung in Höhe von 120 € im Monat (für 10 Monate pro Jahr) wurde bis dato für Schüler:innen, die die Ausbildung über eine Stiftung absolvieren, übernommen. Der Rest musste das Schulgeld selbst begleichen. Für diese Schüler:innen übernimmt künftig das Sozialressort das Schulgeld.