Novelliertes Straßengesetz sorgt für Entbürokratisierung in Oberösterreich

„Mit der Novellierung des Straßengesetzes setzen wir uns für eine Entbürokratisierung ein. Durch diverse Deregulierungen profitiert nicht nur die Landesverwaltung, sondern auch Gemeinden und Parteien. Nachdem nun auch die sogenannten Radhauptrouten als eigene Straßenkategorie gesetzlich verankert sind, wird einerseits das Bekenntnis zur Steigerung des Radverkehrsanteils in Oberösterreich unterstrichen und die Modalitäten für die Förderung solcher Radwege erleichtert”, so Landesrat Steinkellner.

Wesentliche Änderungen des neuen Oö. Straßengesetzes
Für Landesrat Steinkellner war es dringend notwendig, das bestehende Oö. Straßengesetz zu vereinfachen und zu entbürokratisieren: „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass im Oö. Straßengesetz einerseits Konkretisierungen notwendig sind, andererseits aber auch eine Deregulierung stattfinden kann”. Im Zuge der Gesetzesnovellierung wurden deshalb unter anderem Voraussetzungen für durchzuführende Verwaltungsverfahren dahingehend angepasst, dass insbesondere bei Straßen mit geringfügiger Verkehrsbedeutung unnötiger Administrativaufwand entfallen kann. Zusätzlich wurden Anpassungen der Regelungen für Bauwerke und Anlagen an öffentlichen Straßen vorgenommen. Außerdem stehen fortan Radhauptrouten als neue Straßenkategorie im Oberösterreichischen Straßengesetz.

Neue Straßenkategorie – Radhauptroute
Eines der wesentlichen Ziele der OÖ Mobilitätspolitik ist die Steigerung des Radverkehranteils am Gesamtverkehr. Besonders im urbanen Bereich rund um Linz, Wels und Steyr ergeben sich, nicht zuletzt durch die Innovation des E-Bikes, sinnvolle Mobilitätsalternativen, die zur Entlastung frequentierter Straßenhauptkorridore beitragen können. Seit 2024 sind Radhauptrouten als eigene Verkehrsfläche des Landes im Oö. Straßengesetz verankert. Die Direktion Straßenbau und Verkehr hat eigens einen Leitfaden für die Planung und Umsetzung von Radhauptrouten erarbeitet.Radhauptrouten sollen dementsprechend als leistungsfähige Infrastruktur mit hohem Standard konzipiert werden. Dieser Standard orientiert sich an den RVS-Richtlinien und soll gewährleisten, dass die Radhauptrouten sicher, attraktiv und weitestgehend störungsfrei verlaufen. Darunter fallen beispielsweise Kriterien wie die Vermeidung bzw. Reduktion von Querungen, hohe Sichtbarkeit durch Vermeidung von Engstellen und Verschwenkungen, einheitliche Markierungen für eine leichtere Orientierung, ganzjährige Befahrbarkeit und viele mehr. Zu diesem Zweck sollen Radhauptrouten gemeindeübergreifend ausgebaut werden und einen Verkehrsraum von 3,5 Metern ermöglichen. „Mit der neuen Gesetzeslage kann das Land OÖ beim Bau von Radwegen im Sinne einer Radhauptroute wesentlich bessere Unterstützungen leisten”, freut sich Steinkellner über die gesetzliche Anpassung. Diese werden zu einem fixen Kostenschlüssel zum Vorteil für die Anrainergemeinden abgerechnet. Während das Land 60 Prozent der Investitionen in die Radwege übernimmt, entfällt auf die Gemeinden ein Beitrag von 40 Prozent der Herstellungskosten. Im Zentrum steht für Landesrat Steinkellner die Verbesserung der Infrastruktur, auch wenn nicht immer alle Kriterien zu einem Optimum erfüllt werden können. „Gerade im Zentralraum ist die Grundverfügbarkeit eine der größten Herausforderungen bei der Planung und Realisierung von Radhauptroutenprojekten. Im Fokus steht deshalb die Verbesserung der Radinfrastruktur, auch wenn nicht immer alle Anforderungen zu einem Optimum umgesetzt werden können. Mit dem novellierten Straßengesetz haben wir einen wichtigen Schritt gesetzt. Planungssicherheit sowie Investitionsvorteile für Gemeinden können dadurch realisiert, kommunaler Behördenaufwand reduziert werden”, so Landesrat für Infrastruktur und Mobilität Mag. Günther Steinkellner abschließend.
 

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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