In ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2026 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:
Förderungen im Schul- und Bildungsbereich
Das Land OÖ unterstützt die Gemeinden als Schul-Erhalter nachhaltig in ihren Schulstrukturen, um Kindern die besten Rahmenbedingungen in punkto Bildung zu ermöglichen. Insgesamt knapp 5 Mio. Euro aus Schulbaumitteln fließen daher als Zuschüsse für Beginn, Weiterführung bzw. Ausfinanzierung von Pflichtschulbauten und -sanierungen in 14 oberösterreichische Gemeinden in den Bezirken Braunau, Freistadt, Gmunden, Linz-Land, Ried, Rohrbach, Steyr, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck und Wels-Land.
Leerstands- und Nachnutzungs-Förderungen
Die Nachnutzung und Revitalisierung von Leerständen und Brachflächen sowie die Orts- und Stadtkernbelebung sind die Eckpfeiler der nachhaltigen Raumordnungspolitik in Oberösterreich. Daher werden vom OÖ. Raumordnungsressort auch konkrete Projekte zur Leerstands- und Brachflächenrevitalisierung mit Landesförderungen unterstützt. Insgesamt rund 350.000 Euro gehen an vier Projekte, die als investive Umsetzungsmaßnahmen zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen sowie der Entwicklung von Ort- und Stadtkernen beitragen. Das betrifft in diesem Fall das Projekt „Einbau Kindergartengruppe im Pfarrheim“ in der Marktgemeinde Feldkirchen an der Donau (ein überwiegender Teil des nördlichen Gebäudetraktes stand bislang leer), das Projekt „Gasthaus Marktwirtschaft“ in der Marktgemeinde Schenkenfelden (direkt am Marktplatz befindet sich das Amtshaus, dessen Erdgeschoß früher als Feuerwehrdepot diente und seit Jahren leer steht; die leerstehenden Räumlichkeiten sollen nun für die Errichtung des Gasthauses genutzt werden), das Projekt „Alte Volksschule St. Martin“ in der Marktgemeinde St. Martin (das Erdgeschoß des ehemaligen Volksschulgebäudes wird für Wellness- und Gesundheitsdienstleistungen adaptiert; das geplante Fitnessstudio soll dabei als Frequenzbringer fungieren), und das Projekt „Tagesheimstätte in Kombination mit Büroräumlichkeiten“ in der Marktgemeinde Prambachkirchen (die Räumlichkeiten des ehemaligen Elektrogeschäfts in zentraler Ortslage werden für eine Tagesbetreuungsstätte für beeinträchtige Personen adaptiert; zusätzlich ist die Sanierung von Räumlichkeiten für eine Büronutzung vorgesehen).
Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen
Für schwer beeinträchtigte Kinder ist in vielen Fällen die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels zur Schule oder zu einer Einrichtung unzumutbar, ein entsprechender Transport muss daher speziell durchgeführt werden. In diesem Fall wird der Gemeinde Spital am Pyhrn zur Finanzierung der ungedeckten Transportkosten für beeinträchtigte Schüler/innen im Schuljahr 2025/2026 eine Beihilfe in Höhe von knapp 45.500 Euro – Mittel des Referates Förderungen der Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen – bewilligt.
Katastrophenschäden an privatem Gut
In den Jahren 2024 und 2025 haben Naturereignisse und Elementarkatastrophen wie Hochwasser, Vermurungen, Erdrutsche, Orkane/Stürme und Hagel in ganz Oberösterreich erhebliche Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Grundstücken und Sachwerten verursacht. Viele betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Pächterinnen und Pächter befinden sich aufgrund der notwendigen Schadensbehebungen in einer besonderen finanziellen Notlage und sind ohne öffentliche Unterstützung nicht in der Lage, die entstandenen Katastrophenschäden zu bewältigen. Das Land OÖ unterstützt die Betroffenen – in diesem Fall Liegenschaften in Großraming, Linz und Pregarten – durch Elementarschadensbeihilfen von gesamt 424.020 Euro aus dem Land- und Forstwirtschaftsressort.










