E-Scooter sind keine Spielzeuge – im Straßenverkehr gelten klare Regeln.
Die aktuellen Auswertungen der Verkehrsdaten zeigen, dass Alkohol- und Suchtmitteldelikte im Straßenverkehr weiterhin ein relevantes Thema bleiben. Besonders auffällig ist dabei die Entwicklung im Bereich der E-Scooter, bei denen es zuletzt zu einem merklichen Anstieg einschlägiger Anzeigen gekommen ist.
So stiegen die Alkoholanzeigen bei E-Scootern nach der Straßenverkehrsordnung (§ 5 StVO) von 101 im Jahr 2024 auf 170 im Jahr 2025. Auch bei den Suchtmittelanzeigen ist ein klarer Anstieg erkennbar: von 37 Anzeigen im Jahr 2024 auf 127 im Jahr 2025. Diese Entwicklung unterstreicht, dass E-Scooter zunehmend in Deliktlagen eingebunden sind, die bislang vor allem mit dem motorisierten Individualverkehr in Verbindung gebracht wurden.
„Diese Zahlen zeigen sehr deutlich, dass es beim Thema E-Scooter noch immer ein massives Problembewusstsein gibt – oder besser gesagt: fehlt“, betont Günther Steinkellner, Landesrat für Infrastruktur und Mobilität.
„E-Scooter sind keine Spielzeuge. Wer alkoholisiert oder unter Suchtmitteleinfluss unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle – unabhängig davon, ob man im Auto, auf dem Fahrrad oder auf einem E-Scooter unterwegs ist.“







