Die Steiermark und Oberösterreich beschreiten gemeinsam einen neuen Weg in der Spitalsversorgung. Anstatt über Gastpatienten zu streiten, schafft ein neuer Vertrag Klarheit, Transparenz und Versorgungssicherheit. Der nun ausverhandelte Vertragsentwurf wird in den nächsten Tagen den jeweiligen Gremien zur Entscheidung vorgelegt und veröffentlicht, sodass er mit 1. April in Kraft treten soll.
Vorreiterrolle für Österreich
„Mit dieser Kooperation betreten wir Neuland! Zum ersten Mal wird eine strukturierte Versorgungszusammenarbeit zwischen zwei Bundesländern vertraglich geregelt, denn die Gesundheitsversorgung endet nicht an Landesgrenzen“, betont der steirische Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl.
Der nun vorliegende Vertragsentwurf wird in den nächsten Tagen den zuständigen Gremien in Oberösterreich (Aufsichtsrat der Oberösterreichischen Gesundheitsholding) und der Steiermark (Gesundheitsplattform) zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn beide Gremien ihre Zustimmung erteilen, tritt der Vertrag mit 1. April in Kraft.
Gespräche statt Gerichte
Mit der Spitalskooperation für das Salzkammergut setzen die beiden Gesundheitsreferenten – die oberösterreichische Landeshauptmann-Stv. Christine Haberlander und der steirische Landesrat Karlheinz Kornhäusl – auf eine enge Zusammenarbeit der Bundesländer anstatt auf Streit. Denn erstmals schafft ein Vertrag Sicherheit für die grenzüberschreitende Spitalsversorgung.
„Wir schaffen Sicherheit für die chirurgischen, unfallchirurgischen und internistischen Patienten aus dem Bezirk Liezen, denn niemand darf als Gastpatient abgewiesen werden, und auch für die Bevölkerung in Oberösterreich, denn das Geld fließt auch in mehr Personal und soll damit die Auswirkungen auf die Wartezeiten dämpfen“, heben Haberlander und Kornhäusl die Vorteile hervor.
Laufende Abstimmung zwischen den Bundesländern
Da die beiden Bundesländer, Gesundheitsfonds und Spitalsträger mit dieser Kooperation absolutes Neuland betreten, wird es im Sinne der Patientensicherheit ein permanentes Monitoring geben. In den ersten sechs Monaten nach Start der Kooperation finden monatliche Gespräche zwischen den beteiligten Institutionen statt, danach zweimal jährlich.
Sollten sich etwa Wartezeiten verändern oder die Nachfrage stark steigen, werden die Bundesländer unmittelbar gemeinsam über die Einleitung notwendiger Anpassungen beraten. „Wir stellen damit sicher, dass niemand auf der Strecke bleibt“, so die beiden Gesundheitsreferenten.
Da die Versorgung von Patientinnen und Patienten nicht an Bundeslandgrenzen Halt macht, gibt es eine österreichweit gültige Gastpatientinnen- und Gastpatientenregelung, im Rahmen derer am Salzkammergut Klinikum bereits seit Jahren auch rund 930 stationäre Patientinnen und Patienten aus dem Bezirk Liezen behandelt werden. Da durch den Wegfall von Leistungen am Standort Bad Aussee weitere Verschiebungen der Gastpatientinnen und Gastpatienten in Richtung Salzkammergut Klinikum Bad Ischl zu erwarten sind, ist vom Land Steiermark eine Anfrage zur zusätzlichen Übernahme von Leistungen an Oberösterreich gestellt worden.
„Ich begrüße es, dass die Steiermark bei ihrer Vorgangsweise kooperativ auf das Land Oberösterreich zugegangen ist – diese kooperative Vorgangsweise und die Zahlungen des Gesundheitsfonds Steiermark ermöglichen es uns das Salzkammergut-Klinikum gezielt auch mit Personalressourcen zu verstärken“, so LH-Stv. Christine Haberlander.
Versorgung im Bezirk Liezen
Die Kooperation soll – so die Gremien zustimmen – mit 1. April 2026 in Kraft treten. Patientinnen und Patienten aus dem Bezirk Liezen, insbesondere aus dem Ausseerland, können dann bei medizinischer Notwendigkeit Leistungen im Salzkammergut Klinikum Bad Ischl in Anspruch nehmen, ohne das Risiko als Gastpatienten abgewiesen zu werden. In Bad Aussee gibt es zukünftig das Angebot einer Akutgeriatrie und Remobilisation, eine Ambulanz für Innere Medizin und eine 24-Stunden Akutversorgung. Auch der Notarztstützpunkt in Bad Aussee bleibt erhalten.Klare Regelung für Leistungen und Finanzierung
Die Vereinbarung regelt detailliert, welche Leistungen erbracht werden und wie diese finanziell abgegolten werden. Grundlage der Abrechnung sind die tatsächlich erbrachten medizinischen Leistungen nach dem österreichweit einheitlichen Finanzierungssystem der Krankenanstalten. Die Steiermark beteiligt sich dafür an den entstehenden Kosten und stellt auch Mittel für zusätzlich notwendiges Personal zur Verfügung.

LH-Stv. Christine Haberlander und der steirische Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl. Foto: Land OÖ




















