Trotz einvernehmlicher Auflösung: AK musste um die Abfertigung einer Angestellten kämpfen


Fast 39 Jahre lang hatte eine Angestellte aus Ried im Innkreis im gleichen Betrieb gearbeitet, als sie sich mit ihrem Chef auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses verständigte. Damit standen ihr zwölf Monatsentgelte an Abfertigung zu. Die bekam sie aber erst, nachdem die Arbeiterkammer mehrfach beim Unternehmen interveniert hatte.

Nach 39 Jahren endete das Arbeitsverhältnis einer Angestellten aus dem Innviertel durch eine einvernehmliche Auflösung. Somit standen ihr zwölf Monatsgehälter an Abfertigung zu.

Der Arbeitgeber erstellte die Endabrechnung, auf der auch offenes Gehalt, anteilige Sonderzahlungen und die Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub ausgewiesen waren. Bezahlt hat er diese Ansprüche jedoch nicht. Daher wandte sich das AK-Mitglied an die Arbeiterkammer. Diese intervenierte beim Unternehmen und erinnerte es an die offenen Ansprüche. Daraus resultierte ein intensiver Schriftverkehr. Die AK blieb hartnäckig und bestand darauf, dass ihr Mitglied zu ihrem Recht und zu ihrem Geld kommt. Letztlich konnte sie das Unternehmen unter Androhung einer Klage davon überzeugen, dass dieses seine Schuld bei der ehemaligen Mitarbeiterin beglich. Die Frau bekam – in Raten und nach weiteren Interventionen – rund 80.000 Euro nachbezahlt.

„Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, die Rechtsberatung der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen. Und selbst wenn sich Arbeitgeber beharrlich weigern, Ansprüche zu begleichen, bleiben wir hartnäckig und verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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