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Steigende Zahl an AMS-Sanktionen: AK-Präsident Stangl fordert faire Chancen anstatt sinnloser Strafen

Für die AK Oberösterreich ist klar: AMS-Sanktionen tragen nicht zu einer guten, effizienten Arbeitsmarktpolitik bei. Sie schaffen weder Arbeitsplätze, noch verbessern sie die Qualifikation der Arbeitsuchenden. Zudem verschärfen sie die finanzielle Not und die Existenzangst der Betroffenen. In Oberösterreich spricht das AMS überdurchschnittlich viele Sanktionen aus. Im Bundesländervergleich liegt man unangefochten an der Spitze. Dennoch wies Oberösterreich Ende Mai mit 19,2 Prozent den höchsten Anstieg der Arbeitslosigkeit aller Bundesländer auf. Bei den Jugendlichen unter 25 Jahren ist er mit 42,2 Prozent sogar doppelt so hoch. „Es herrscht Handlungsbedarf. Nicht die Arbeitslosen, sondern die Arbeitslosigkeit gehört bekämpft. Anstelle von Sanktionen muss die Unterstützung für eine erfolgreiche Jobsuche im Vordergrund stehen“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Im Vorjahr hat das AMS in Oberösterreich rund 28.200 Sanktionsbescheide ausgestellt. Im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 bedeutet dies einen Anstieg um beinahe 50 Prozent. 21,4 Prozent der Arbeitslosenzugänge sind betroffen. Diese Sanktionsquote ist um mehr als ein Drittel angestiegen, 2019 betrug sie noch 15 Prozent. Damit nimmt Oberösterreich im bundesweiten Vergleich eine unrühmliche Spitzenposition ein.

Ein Vergleich der Sanktionen in den einzelnen oberösterreichischen Bezirken zeigt enorme Unterschiede. Die Sanktionsquote in Summe ist am höchsten in Wels mit über 30 Prozent. Die Quote bei Sanktionen aufgrund des Versäumens von Kontrollmeldungen beträgt in Wels rund 15 Prozent, fast doppelt so viel wie der OÖ-Schnitt mit 7,6 Prozent. In Linz liegt die Sanktionsquote wegen vermeintlicher „Arbeitsunwilligkeit“ bei 5,5 Prozent (OÖ-Schnitt: 3,4 Prozent). Die massiven regionalen Unterschiede lassen sich nur ansatzweise durch Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarktlage erklären.

Kein positiver Beitrag, um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen

Sanktionen führen jedoch nicht dazu, dass arbeitslose Menschen schneller eine Beschäftigung finden. Sie verschärfen lediglich die finanzielle Notlage der Betroffenen erheblich, denn bei einer Sanktion wegen Arbeitsunwilligkeit kann der Bezug bis zu acht Wochen eingestellt werden. Zudem wurden die Sanktionsregeln zuletzt verschärft. So kann das AMS auch während einer laufenden Sperrfrist eine weitere Sanktion verhängen und somit die Sperrzeit verlängern. Eine Maßnahme, die die finanzielle Situation nochmals massiv verschlechtert.

Hohe AK-Erfolgsquote bei Einsprüchen

Die AK Oberösterreich ist bei Einsprüchen gegen die Bescheide vom AMS äußerst erfolgreich. So liegt in der Arbeiterkammer Oberösterreich der erfolgreiche Einspruch gegen Sanktionsbescheide bei rund 60 Prozent. „Es besteht also Handlungsbedarf, um Arbeitssuchenden die Existenzangst zu nehmen und ihnen effektive Unterstützung bei der Jobsuche zu bieten“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Die AK Oberösterreich fordert daher:

  • den Ausbau des Berufs- und des Entgeltschutzes und abgestufte Sanktionen anstatt eines sofortigen gänzlichen Streichens der Leistung sowie die Vermittlung ausschließlich in existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse.
  • keine Stellenzuweisung in Betriebe, in denen es systematische Arbeitsrechtsverletzungen oder Anzeigen durch das Arbeitsinspektorat gibt.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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