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Tierschutz im Fokus: Tätigkeitsbericht 2024

Rückblick, Erfolge und Herausforderungen in Oberösterreich

In den letzten beiden Jahren wurden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene bedeutende Fortschritte im Tierschutz erzielt. Oberösterreich setzte gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Hundehaltung und zur Unterstützung von Tierheimen um, während der Bund umfassende gesetzliche Neuerungen einführte, die den Schutz von Heim- und Nutztieren stärken.

Hundehaltegesetz, Bildungsinitiative und Unterstützungen für Tierheime

„Mit dem neuen Hundehaltegesetz 2024 haben wir Österreichs modernstes Hundehaltegesetz in Rekordzeit geschaffen. Die Arbeit im Bereich der Hundehaltung hat sich aber mit dem Inkrafttreten nicht einfach erledigt. Wir beobachten die Wirksamkeit, Umsetzung und Handhabung des Gesetzes in der Praxis genau, um notwendige Anpassungen und Verbesserungen in einer etwaigen Novelle einzuarbeiten“, fasst LR Lindner zusammen. „Mit „Tierschutz macht Schule“ schafften wir in OÖ eine Bildungsinitiative, die von Volksschulen und Kindergärten gut angenommen wurden und mit einem Teuerungsausgleich von rund 104.000 Euro konnten wir 2023 Betreibern von Tierheimen und Tierverwahrstellen, die einen gesetzlichen Auftrag gemäß dem Tierschutzgesetz zu erfüllen haben, finanzielle Sicherheit, Planbarkeit und Kalkulierbarkeit zu geben.“

Tierschutz-Landesrat Mag. Michael Lindner, Tierschutz-Ombudsfrau Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder.
Foto: Land OÖ/Denise Stinglmayr

Verbot unstrukturierter Vollspaltenböden

Erfreulich ist, dass die ursprünglich bis 2040 geltende Übergangsfrist für den Ausstieg aus unstrukturierten Vollspaltenböden in der Schweinehaltung auf spätestens 1. Juni 2034 vorgesehen und mit ersten Verbesserungen ab 2029 zu rechnen ist. Das ist ein erster Schritt, um die Verbesserungen in der Nutztierhaltung zu erreichen. LR Lindner bekräftigt jedoch das Aus von Haltungen auf Vollspaltenböden auch umgehend auf die Haltung von Rindern auszuweiten.

Illegaler Online-Tierhandel

Weiterhin vor großen Herausforderungen steht man beim illegalen Online-Tierhandel. Es braucht wirksame Maßnahmen, die gegen den illegalen Welpenhandel greifen. „Die traurige Wahrheit ist: Obwohl es bereits Verschärfungen im Tierschutzgesetz gibt, sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, um den illegalen Handel zu stoppen“, fasst LR Lindner zusammen. Es brauche hier einen EU-weiten Schulterschluss und grenzübergreifende Gespräche. Der illegale Handel ist von Tierquälerei und Betrug geprägt, wobei es für Käufer/innen schwer ist, seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden.

Die Tierschutzombudsstelle Oberösterreich

Die Tierschutzombudsstelle Oberösterreich wurde mit dem Inkrafttreten des bundesweit einheitlichen Tierschutzgesetzes 2005 etabliert. Das Gesetz sieht vor, dass in jedem Bundesland eine Tierschutzombudsperson die Interessen des Tierschutzes vertritt und dabei weisungsfreiarbeiten kann. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Tierschutzombudsperson in Verwaltungsverfahren einschließlich Verwaltungsstrafverfahren Parteienstellung hat.

Der Tierschutzombudsperson wird das Recht eingeräumt, Rechtsmittel gegen Bescheide in Angelegenheiten dieser Bundesgesetze zu ergreifen, einschließlich Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Landes sowie Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben und die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften sowie die Interessen des Tierschutzes geltend zu machen.

In Oberösterreich ist seit dem Jahr 2018 Frau Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder, eine ausgebildete Fachtierärztin und anerkannte Expertin in den Bereichen Tierhaltung und Tierschutz, für diese verantwortungsvolle Aufgabe im Land Oberösterreich zuständig.

Anlaufstelle für Tierschutzfragen

Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich der Tierschutzombudsstelle ist die Bearbeitung und Beantwortung eingegangener Fragen rund um den Tierschutz OÖ. Im Berichtszeitraum wurden 646Anfragen beantwortet, wobei der Großteil auf Anfragen zu Hunden und Katzen fiel, gefolgt von allgemeinen Tierschutzthemen und Themen rund um Nutztiere (siehe Abb. 1).

Die meisten gestellten Anfragen betrafen allgemeine Tierschutzthemen (131 Anfragen), Themen rund um die Haltung von Hunden (121 Anfragen), gefolgt von Anfragen zur Zucht bzw. Qualzucht (107 Anfragen) sowie Anfragen zum Tierschutzgesetz (99 Anfragen). 54 Anfragen betrafen Informationen rund um das neue Hundehaltegesetz 2024. (siehe Abb. 2). Weitere Anfragen drehten sich um tierschutzrechtliche Regelungen, die Verpflichtung zur Kastration von Katzen, Kauf eines Tieres und die richtige Vorgehensweise bei Verdacht von Missständen.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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