Salzburg: A-10-Abfahrtssperren werden in den Sommerferien „scharf“ gestellt

Verordnungen gelten von 4. Juli bis 7. September / Entlastung für Anrainergemeinden im Tennengau, Pongau und Lungau 

Salzburger Landeskorrespondenz, 02. Juli 2025

(LK)  Zur Entlastung der Anrainergemeinden entlang der A10, Tauernautobahn, werden ab 4. Juli die Abfahrtssperren aktiviert. Die Maßnahme gilt an Autobahnabfahrten im Tennengau, Pongau und Lungau bis einschließlich 7. September. Entsprechende Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften Hallein, St. Johann im Pongau und Tamsweg sowie des Verkehrsministeriums treten ab Freitag in Kraft.

Die Abfahrtssperren gelten während den Sommerferien (4. Juli bis 7. September) rund um die Uhr. Ausgenommen ist dabei Zielverkehr in Österreich. Das heißt, Durchreisende nach Italien, Slowenien oder Kroatien müssen auf der Autobahn bleiben. Die Einhaltung der Verordnungen wird von einem privaten Sicherheitsdienst sowie Mitarbeitenden der ASFINAG kontrolliert.

Abfahrtssperren im Überblick

Entlang der A10 werden von 4. Juli bis 7. September folgende Abfahrten nur für den Zielverkehr Österreich möglich sein:

  • Puch-Urstein
  • Hallein
  • Kuchl
  • Golling-Abtenau
  • Werfen
  • Pfarrwerfen-Werfen
  • Knoten Pongau
  • Lammertal/Hüttau
  • Eben im Pongau
  • Altenmarkt im Pongau
  • Flachau
  • Flachauwinkl
  • Zederhaus

Sonderregelung Autobahnraststätte Eben

Für die beiden Autobahnraststätten (Nord und Süd) in der Pongauer Gemeinde Eben gelten ab 4. Juli eine besondere Regelung. Im Bereich der Gasthofsiedlung und im Bereich Gewerbegebiet „Gasthof Süd“ ist es verboten auf die angrenzenden Gemeindestraßen einzufahren. Damit soll sichergestellt werden, dass bei Rückstau die Fahrzeuge hier nicht abfahren. Ausgenommen ist auch hier Zielverkehr in Österreich.

Entlastung auch für den Flachgau

Neben den Abfahrtssperren auf der A10 treten auch in Autobahn-Anrainergemeinden im Flachgau (Anif, Elsbethen, Grödig, Großgmain und Wals-Siezenheim) Maßnahmen zur Vermeidung von Stauflüchtlingen in Kraft. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und das Magistrat der Stadt Salzburg (für südliche und westliche Bereiche der Landeshauptstadt) haben die Verkehrsbeschränkungen bereits verordnet.

Zur Entlastung der Anrainergemeinden entlang der A10, Tauernautobahn, werden ab 4. Juli die Abfahrtssperren aktiviert. Die Maßnahme gilt an Autobahnabfahrten im Tennengau, Pongau und Lungau bis einschließlich 7. September. Entsprechende Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften Hallein, St. Johann im Pongau und Tamsweg sowie des Verkehrsministeriums treten ab Freitag in Kraft.
Infografik: A10-Abfahrtssperren in den Sommerferien 2025, Stand 2. Juli 2025
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Land Salzburg/Grafik

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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