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NoVA-Befreiung durchgesetzt: Wegfall entlastet viele Betriebe

WKOÖ-Präsidentin Hummer: „Mehr als 10.000 Euro Ersparnis

für einen Pritschenwagen“

Ab 1. Juli sind Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, wieder von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. „Diese gezielte standortpolitische Maßnahme wird zur Stärkung der betroffenen Wirtschaftssektoren beitragen“, weist WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer auf die Tragweite der erfolgreich umgesetzten WKOÖ-Forderung hin.

Wegfall an NoVA-Kosten in Höhe von über 10.000 Euro!

Welche Kostenersparnis die nunmehrige Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kasten- und Pritschenwägen bedeutet, zeigt ein konkretes Praxisbeispiel.

„Bei einem Pritschenwagen mit einem kombinierten CO2-Emissionswert von 247 g/km und einem Nettopreis von 36.710 Euro wären 10.112 Euro NoVA zu zahlen. Diese fällt durch die nunmehrige Befreiung weg“, rechnet Hummer vor.

Weitere Entlastungsschritte notwendig

„Diesem Entlastungsschritt im Bereich der Kraftfahrzeuge sollten weitere folgen, die auch bereits im Regierungsprogramm verankert sind: die Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten, die Anhebung der Angemessenheitsgrenze oder auch praktikable Regelungen beim Kfz-Sachbezug“, nennt WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer weitere Maßnahmen.

Über den Autor

Markus Raich
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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