Oberösterreich ist mit „Digitalem Gedächtnis“ Pionier in Österreich
Die Modernisierung des Oö. Archivgesetzes – klingt vielleicht trocken, ist es aber nicht. Denn Oberösterreich ist durch das erfolgreich abgeschlossene Projekt „Digitales Gedächtnis“ nicht nur technisch, sondern auch rechtlich bei der digitalen Archivierung Vorreiter in Österreich. Oberösterreich wird mit einer Archivgesetz-Novelle eine der modernsten Regelungen erhalten, die dem digitalen Zeitalter Rechnung trägt.
„Der Anspruch an die digitale Archivierung ist, dass Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit gewährleistet bleiben, zugleich historisch relevante Dokumente für künftige Generationen erhalten werden“, betont Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.
Analoge und digitale Unterlagen, die in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung – und zwar unabhängig vom Vollzugsbereich, sei es Hoheitsverwaltung, Privatwirtschaftsverwaltung oder auch die inneren Verwaltungsabläufe betreffend – anfallen, sind kulturelles Erbe eines Staates und damit unverzichtbare Quelle der im allgemeinen Interesse gelegenen Geschichtsforschung. Auch auf europäischer Ebene wurde bereits im Jahr 1991 festgehalten, dass Archive einerseits Grundlage für Entscheidungsprozesse im öffentlichen Sektor und andererseits unentbehrlicher Bestandteil des Kulturerbes einer Nation sind.
Gut geführte Archive leisten einen entscheidenden Beitrag zu unserem demokratischen Gesellschaftssystem, betont auch LH Stelzer. Der deshalb die Digitaltauglichkeit – und damit einhergehend eine Deregulierung – des Oö. Archivgesetzes in Auftrag gab, das Gesetz wird nach erfolgreichem einstimmigem Beschluss im Ausschuss am 3. Juli im Landtag behandelt.
„Wir können nicht immer nur von anderen fordern, schneller und besser zu werden, wir müssen auch bei uns aktiv werden – und zwar in allen Bereichen. Die Archivierung ist ein gutes Beispiel dafür, wie Digitalisierung die Verwaltung verschlanken und vereinfachen kann“, so LH Stelzer.
Durch die Digitalisierung hat sich das „Unterlagenspektrum“, das für nächste Generationen aufbewahrt werden kann, wesentlich erweitert. Mittlerweile gibt es unterschiedlichste Dateiformate (nicht nur Text, sondern auch Video und Audio) sowie unterschiedlichste Manifestationsarten (elektronischer Akt, Fachanwendungen, Dateiordner, Internet, E-Mail, soziale Medien etc.). Was genau in welcher Form zu dokumentieren ist, ist für den Bereich der öffentlichen Verwaltung nur bedingt explizit vorgegeben, dies ist zum einen der Heterogenität der zu erledigenden Aufgaben der Verwaltung, zum anderen der Kompetenzverteilung geschuldet.
Die digitale Archivierung beim Land Oberösterreich (Oö. Landesarchiv) erfolgt mit einem im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus gängigen Produkt für ein dynamisches, erweiterungsfähiges Archivsystem. Dieses basiert auf dem OAIS-Referenzmodell (Open Archival Information System bzw. Offenes Archiv-Informations-System). OAIS gilt als wichtigster Standard für die elektronische Archivierung. Durch die Pionierarbeit im Bereich der digitalen Archivierung wird das Land Oberösterreich im gesamten deutschsprachigen Raum positiv wahrgenommen und nimmt eine Spitzenposition ein. Das Land Oberösterreich hat sich z.B. die Themenführerschaft beim technischen Zusammenwirken eines elektronischen Aktenverwaltungssystems mit einem Archivsystem erarbeitet.