Stadt Linz
Ein 25-jähriger Syrer, der für Essenszustellung unterwegs war, fuhr mit seinem Elektroroller (Einstufung: Fahrrad) bei der Hauptrampe 7 auf die A7 Richtungsfahrbahn Nord irrtümlich auf. Er bemerkte den Fehler auf der Hauptfahrbahn, fuhr weiter bis Km 8,50 (kurz vor Exit 9 – Nebingerknoten) und fuhr dann seinen Elektroroller in den Grüngürtel neben der Autobahn, wobei er aufgrund des weichen Erdreiches dort beinahe zu Sturz gekommen ist. Dieses Fahrmanöver wurde zufällig von einer Polizeistreife wahrgenommen. Er wurde unter Verwendung von Einsatzzeichen und Blaulicht über die Exit 9 – Nebingerausfahrt von der A7 auf eine Fahrbahn, deren Benützung für den Elektroroller erlaubt war, gelotst. Der Essenslieferant hat von der Anzeigeerstattung Kenntnis erhalten und blieb unverletzt.
Skiunfall auf der Höss
Bezirk Kirchdorf
Am 04. Februar 2025 gegen 09:30 Uhr kam es auf der Höss (Hinterstoder) zu einer Kollision zwischen zwei Skifahrern. Ein 74-jähriger Linzer wurde beim Zusammenstoß mit einer 18-jährigen Tschechin schwer verletzt. Er erlitt vermutlich einen Beckenbruch beim Zusammenstoß und wurde mit dem Notarzthubschrauber ins PEK Kirchdorf eingeliefert. Die Zweitbeteiligte wurde nicht verletzt. Zeugen des Vorfalls gibt es nicht. Beide trugen einen Helm.
Raserin wurde Führerschein abgenommen
Stadt Wels
Eine Welser Polizeistreife führte am 04. Februar 2025 gegen 14:00 Uhr auf der L531 Höhe StrKm 1,755 in Fahrtrichtung Süden Lasermessungen durch.
Dabei konnte ein Auto mit 135 km/h (abzüglich der Toleranz ergab sich eine Fahrgeschwindigkeit von 130km/h) gemessen werden. Die dort beschilderte Höchstgeschwindigkeit von 70km/h wurde daher um 60km/h überschritten. Das Auto wurde angehalten und einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Bei der Fahrerin handelte es sich um eine 54-Jährige aus dem Bezirk Eferding. Die Lenkerin gab an, sie habe ihren 22-jährigen Sohn, der ebenfalls im Auto war, dringend zum Bahnhof in Wels bringen müssen. Der Führerschein wurde ihr physisch und digital abgenommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Lenkerin wurde über die Anzeigeerstattung in Kenntnis gesetzt.