19 Schlichter leisten wertvolle Mediationsarbeit und stärken so Beziehung von Jagd und Grundbesitz
Mit dem Oö. Jagdgesetz 2024 wurde eine wichtige Neuerung für die Förderung des harmonischen Miteinanders von Jagd und Grundbesitz eingeführt – das Schlichtungsverfahren für Jagd- und Wildschadensfällen. Damit wird langjährigen Streitigkeiten und Gerichtsverfahren vorgebaut. „Ein sachliches Mediationsverfahren durch insgesamt 19 Schlichter sorgt für rasche und faire Lösungen“, erklärt Agrar- und Jagd-Landesrätin Michaela Langer-Weninger: „Insgesamt 19 Schlichter wurden durch das Land Oberösterreich bestellt und angelobt. Seit 1. Jänner 2025 sind diese offiziell immer dann im Einsatz, wenn auf Ortsebene keine einvernehmliche Lösung zwischen Jagd und Grundbesitz erzielt werden kann.“
Unter www.land-oberoesterreich.gv.at/539487.htm wurde eine Liste der Schlichter/innen veröffentlicht. Betroffene können sich direkt an eine Schlichterin oder einen Schlichter wenden, um eine Lösung für einen Wildschaden zu finden.
Bestellung der Schlichter/innen
Um die Funktion als Schlichter/in auszuüben, ist neben persönlicher Unbescholtenheit auch eine spezielle Ausbildung erforderlich. Diese wurde an der Landwirtschaftskammer Oberösterreich durchgeführt und umfasste vier Kernbereiche: Mediation und Konfliktmanagement, Grundlagen des Oö. Jagdrechts und des Zivilrechts sowie die Schadensbewertung in der Land- und Forstwirtschaft. Nach erfolgreicher Absolvierung der Schulung erfolgte die Bestellung und Angelobung durch die Landesregierung. Die Funktionsperiode der Schlichter/innen beträgt sechs Jahre.
Ablauf des Schlichtungsverfahrens
Kommt es zu einem Wild- oder Jagdschaden, wird zunächst ein Vergleichsversuch unternommen. Die Schlichter/innen versuchen, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Schadenshöhe sowie die Verfahrenskosten werden in einer Niederschrift festgehalten, die von allen Beteiligten unterzeichnet und dem Land Oberösterreich übermittelt wird. Sollte binnen 10 Wochen keine Einigung über die Schadenshöhe erzielt werden, besteht für die geschädigte Partei die Möglichkeit, den zivilgerichtlichen Weg zu beschreiten.
Wie wird der Schaden ermittelt?
Die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung bildet der ortsübliche Marktpreis der beschädigten Kultur (z.B. Feldfrüchte, Grünland oder Jungbaumbestand). Zur Erhebung des Schadensausmaßes werden im Beisein beider Parteien und ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen zwei Wochen ab Anrufung, die betroffene Flächen besichtigt. Die Schlichter/innen nehmen den Befund auf und bewerten sowohl die Schadenshöhe als auch die Verursachung. Nach Abschluss des Verfahrens werden die getroffenen Vereinbarungen dokumentiert und an das Land OÖ übermittelt.
„Mit diesem neuen Verfahren werden emotionale Konflikte reduziert und neutrale, sachliche Lösung ermöglicht“, ist LRin Michaela Langer-Weninger überzeugt. Sie betont. „Es ist wichtig, die Emotionen herauszubekommen. In der Vergangenheit war das leider nicht immer so. Durch unsere Schlichter, die meist selbst aus der Praxis kommen, gibt es nun eine dritte neutrale Partei, die mediativ und fachlich-fundiert zwischen den Betroffenen vermitteln kann.“
Volle Unterstützung durch Jagd- und Grundbesitzer-Vertretung
„Die Einführung der Schlichter im neuen OÖ Jagdgesetz wurde seitens der Landwirtschaftskammer OÖ im Zuge der Verhandlungen auf Grund der Erfahrungen aus der Wildschadensberatung gefordert. Durch die Verlagerung von der Gemeindeebene auf Bezirksebene, die professionelle Schulung und den häufigeren Einsatz der einzelnen Schlichter wird erwartet, dass sich die Qualität der Konfliktlösung bei Jagd- und Wildschäden verbessert. Diese Professionalisierung bringt mehr Fairness und Effizienz und erhöht die Chance auf eine einvernehmliche Lösung. Die Landwirtschaftskammer organisiert die Schulungstermine gerne und hält diese ab, um eine hohe fachliche Kompetenz sicherzustellen und die Schlichter bestmöglich auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten. Zudem wird durch die objektive Herangehensweise der Schlichter das Vertrauen in das Verfahren erhöht und die regionale Zusammenarbeit gefördert“,betont LK OÖ-Präsident Franz Waldenberger.
Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner erklärt: „Jagdbare Wildtiere in artgerechter und angepasster Anzahl sind ein wesentlicher Teil unserer Kulturlandschaft und damit unserer Heimat. Nicht jeder Einfluss dieser Tiere auf die vom Menschen genutzten land- und forstwirtschaftlichen Bestände ist ein Schaden, sondern Lebensraumnutzung. Wenn dieser Wildeinfluss zu groß wird, sind die Jäger einerseits sowie die Grundbewirtschafter andererseits gefordert, miteinander zu kommunizieren und auch Taten zu setzen, damit es zu keinen größeren Problemen kommt. Sollte es dabei Uneinigkeit geben, ist die neu eingerichtete Schlichterstelle gefragt, mit ihrer Kompetenz und Sachlichkeit Kompromisse zu finden sowie Einvernehmen herzustellen. Dabei ist natürlich jeder Beteiligte gefragt, lösungs- und konsensorientiert zu denken und sich einzubringen. Jedenfalls ist die Überlegung, mit Schlichtungsverfahren die Wildschadensregelungen in den Händen der Beteiligten zu lassen, vernünftig.”
