Sozialgerichtsvertretung der WKOÖ

Erfolgsquote von 63,16 Prozent

Die Wirtschaftskammer Oberösterreich ist im vergangenen Jahr in der Vertretung ihrer Mitglieder vor dem Sozialgericht einmal mehr überaus erfolgreich gewesen. Im Jahr 2024 wurden von der Wirtschaftskammer Oberösterreich 37 Klagen eingebracht. Zusammen mit den noch laufenden 19 Verfahren aus den Vorjahren wurden 56 Sozialgerichtsfälle vor Gericht vertreten. Von den 38 abgeschlossenen Verfahren konnten 24 für das WKO-Mitglied positiv erledigt werden. „Die Erfolgsquote beträgt somit 63,16 Prozent. Der Wert, der für die WKO-Mitglieder erstrittenen Pensionen, Ausgleichszulagen, Renten, etc. liegt summiert bei rund 2,4 Millionen Euro“, zieht WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer ein erfreuliches Resümee über die Sozialgerichtsvertretung der WKOÖ. „Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer schätzen das Know-how unserer Rechtsexpertinnen und –experten und greifen gerne darauf zurück, sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein“, so Hummer.

Kostenloses Service der WKOÖ

Über Anträge auf Erwerbsunfähigkeitspensionen, Feststellung von Schwerarbeit, Pflegegeld, Unfallrenten, etc. hat bekanntlich der Sozialversicherungsträger mit Bescheid zu entscheiden. Werden solche Anträge abgelehnt, kann der Versicherte dagegen eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht einbringen. Selbständige mit einem ablehnenden Bescheid des Sozialversicherungsträgers können sich an das Rechtsservice wenden. Ist eine Klagsvertretung sinnvoll und Erfolg versprechend, wird für das Mitglied eine Klage bei Gericht eingebracht und das Mitglied vor Gericht vertreten. „Die Sozialgerichtsvertretung ist ein kostenloser Service der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Selbst im Falle eines möglichen Prozessverlusts fallen für das WKOÖ-Mitglied keine Kosten an“, informiert Hummer. 

Beispielsfall 

Ein Kfz-Techniker war ca. 10 Jahre selbständig tätig. Der Betrieb musste infolge einer Erkrankung geschlossen werden. Der Unternehmer bekam vom zuständigen Sozialversicherungsträger für mehr als zwei Jahre eine befristete Erwerbsunfähigkeitspension gewährt. Obwohl sich der Gesundheitszustand nicht verbesserte, wurde der Antrag auf Weitergewährung der Erwerbsunfähigkeitspension abgelehnt. Gegen diesen Bescheid hat das WKO-Mitglied, vertreten durch das Rechtsservice der WKOÖ, eine Klage eingebracht. Die Klage wurde damit begründet, dass der Unternehmer aufgrund seiner medizinischen Einschränkungen am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin nicht einsetzbar ist. Nach Einholung mehrerer medizinischer Sachverständigengutachten konnte nachgewiesen werden, dass zumindest weiterhin eine befristete Erwerbsunfähigkeit besteht. Die Erwerbsunfähigkeitspension konnte somit für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr weiterhin zuerkannt werden. 

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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