Verein gegen Tierfabriken greift Vogelfang im Salzkammergut wieder an.

Die Vogelfänger*innen sind seit mehr als 150 Jahren in Vereinen organisiert, die aktiv am dörflichen Leben teilnehmen. Rund um die Waldvogelausstellung organisieren sie zahlreiche Aktivitäten. Fast jede Heimatkrippe weist entweder ein „Vogelfängereck” oder eine der vier genannten Vogelarten auf. Das Vogelfängermotiv fehlt auch nicht bei Glöcklerkappen oder bei Faschingsumzügen. Im heimischen Lied- und Dichtgut ist der Vogelfang ebenso integriert. Im Jahr 2010 wurde der Salzkammergut Vogelfang in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes in Österreich aufgenommen, er gehört damit offiziell zum schutzwürdigen Kulturgut Österreichs.

Fakten zum Vogelfang (Vogelfreunde Salzkammergut)

Welche Vögel werden gefangen?

Beim traditionellen Vogelfang im Salzkammergut wird vier Vogelarten nachgestellt. Das sind der Gimpel, der Stieglitz, der Erlenzeisig und quasi in der „Königsklasse” der Fichtenkreuzschnabel.

Für die Vogelfreunde aus dem Salzkammergut geht es in erster Linie um keinen massenhaften Fang von Vögeln, obwohl der Salzkammergut Vogelfang fälschlicherweise oft mit dem Vogelfang im Mittelmeerraum verglichen wird. Einzig und alleine die Tatsache, von jeder Gattung den schönsten Vogel zu fangen ist ausschlaggebend. Jeder Vogelfänger kann außerdem nur einen Vogel pro Gattung zur Ausstellung bringen.

Wie werden die Vögel gefangen?

Die Vögel werden mit sogenannten „Netzkloben” gefangen. Das sind feinmaschige Netzfallen, welche sich über dem Vogel zusammenschließen, sofern dieser den Schließmechanismus auslöst. Die Netzkloben gewährleisten somit einen verletzungsfreien und extrem schonungsvollen Fang des Vogels.

Ist die Fangzeit begrenzt?

Die Fangzeit ist natürlich begrenzt. Von 15. September bis zur Vogelausstellung eine Woche vor dem 1. Adventwochenende dürfen die Vögel gefangen werden.

Wer darf den Vogelfang ausüben?

Nur wer im Besitz einer entsprechenden Genehmigung seitens der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ist, darf den Vogelfang aktiv ausüben. Gleichzeitig darf der Vogelfänger nicht mit dem Tier- & Naturschutz in Konflikt geraten sein und muss zusätzlich die Auflagen bezüglich einer ordnungsgemäßen Vogelhaltung erfüllen.

Wo werden die Vögel gefangen?

Der Singvogelfang hat im Salzkammergut eine jahrhundertelange Tradition. Er ist nur mehr in Oberösterreich im Bezirk Gmunden, sowie in Teilen der Bezirke Vöcklabruck und Wels-Land erlaubt.

In stockdunkler Nacht machen sich die Vogelfänger auf, um Ihre Fangplätze in den Bergen zu erreichen. Dort angekommen, werden die Netzkloben an Bäumen, Sträuchern und „Kniedl’n” angebracht. In der unmittelbaren Nähe werden die Lockvögel platziert. Diese sollen Ihre Artgenossen anlocken. Doch wer glaubt, sobald sich ein Vogel in der Nähe eines Netzkloben befindet, wird er sich bald auf dieser nieder lassen, der irrt sich. Es ist nicht leicht einen Vogel zu überlisten, noch dazu, wenn es um „den einen” Vogel geht und nicht um eine Vielzahl. 
Der Faktor Glück ist somit beim Vogelfang im Salzkammergut ein ständiger Begleiter.

Wie werden die Vögel gehalten?

Die Vögel werden das Jahr hindurch in geräumigen Volieren gehalten. Diese müssen ein gesetzliches Mindestmaß aufweisen. Die Voliere sind dem natürlichen Lebensraum der Vögel nachgebildet und teilweise sogar mit Bäumen ausgestattet.

Mit was werden die Vögel gefüttert?

Neben Körnerfutter, welches im Fachgeschäft erhältlich ist, werden die Vögel mit ihren gewohnten Nahrungsmitteln versorgt. So erhalten die Vögel Disteln, Kräuter, div. Blumen und Zapfen. Anfang Juli beginnen die Vogelfänger ihre Wintervorräte anzulegen. Die gepflückten Sämereien werden getrocknet und anschließend entsprechend eingelagert. Diese Arbeit ist im September zu Beginn der Fangzeit abgeschlossen. 

Die Lockvögel, welche das Jahr über gehalten werden dürfen, erhalten selbstverständlich vom Frühjahr bis in den Herbst hinein frische Sämereien, immer der Jahreszeit und der Natur angepasst. 
Eine Ausnahme bilden hier die Fichtenzapfen. Diese heimische Baumart trägt nicht alle Jahre Früchte. Somit ist ein Vorrat an Fichtenzapfen anzulegen, dass mitunter bis zu fünf Jahren ein Auslangen gefunden wird. Dieser besagte Vorrat für fünf Jahre dürfte eine Menge von 1,5m³ an Fichtenzapfen ergeben.

Wann werden die Vögel wieder frei gelassen?

Jene Vögel, welche die Vogelfänger für die traditionelle Singvogelausstellung gefangen haben, werden nach der Überwinterung in der Voliere bis zum 10. April des Folgejahres der Natur wieder wohlbehalten zurückgegeben.

Wie viele Vogelausstellungen gibt es?

Jeder Verein hält am Kathrein-Wochenende (meist um den 20. November) seine Vereinsausstellung ab. Am Wochenende darauf – am ersten Advent-Wochenende -findet die Salzkammergut Verbandsausstellung statt. Dort treffen die Siegervögel sämtlicher Vereinsausstellungen zusammen.

Nach welchen Kriterien wird die Schönheit der Vögel bewertet?

Das ausschlaggebende Kriterium ist die Farbe des Vogels. Die Bewertung wird von drei erfahrenen, sogenannten „Preisrichtern” aus den Mitgliedsvereinen durchgeführt. Hier gibt es wiederum eigene Bewertungs-Richtlinien.

Was versteht man unter der Bezeichnung Salzkammergut Verband der Vogelfreunde?

Der Salzkammergut Verband der Vogelfreunde ist die Dachorganisation, in dem die 25 Mitgliedervereine mit ihren knapp 500 Mitgliedern organisiert sind. Aus diesen 25 Mitgliedervereinen Verbandsausschuss wird der Verbandsausschuss gewählt. Aktuell steht diesem Alfred Lichtenegger vom Verein Vogelfreunde Kreutern-Haiden (Bad Ischl) als Verbandsobmann vor. Der Salzkammergutverband vertritt seine Mitglieder nach außen hin.

Presseaussendung Verein gegen Tierfabriken

Saisonende Singvogelfang OÖ Salzkammergut: 130 Wildvögel in winzigen Käfigen ausgestellt

Nach Schätzung des VGT wurden in der Singvogelfangsaison von Mitte September bis Ende November ca. 35.000 eigentlich geschützte Singvögel in Fallen gefangen

Dass es in Österreich noch einen Singvogelfang gibt, ist den allermeisten Mitbürger:innen nicht bekannt. Doch tatsächlich: die OÖ Artenschutzverordnung erlaubt in ihrem § 11 explizit, aber nur für das oberösterreichische Salzkammergut, den Fallenfang für die traditionellen Singvogelaustellungen. Die heuer letzte dieser Ausstellungen mit 130 Vögeln in winzigen Käfigen fand am 1. Dezember in Bad Ischl statt. Die kleinen Wildtiere flatterten verzweifelt in ihren Gefängnissen herum. Doch die Tradition der Jagd des kleinen Mannes will es so, dass diese Tiere bis 10. April des Folgejahres ihre Haft ertragen müssen. Und danach sind ihre Flugmuskeln mehrheitlich so geschwächt, dass sie Beutegreifern nicht mehr entkommen können. Doch diese 130 Vögel sind nur die Spitze des Eisbergs. Die 500 registrierten Vogelfänger dürfen je 10 Vögel lebenslang als Lockvögel behalten – macht bereits 5.000 gefangene Wildvögel – und je 5 Vögel zusätzlich bis April. Darüber hinaus zeigen Erfahrungen des VGT bei der Beobachtung der Vogelfänger, dass diese mehrheitlich Individuen von Arten fangen, die nicht unter die genehmigten fallen, und zusätzlich oft 10 Vögel der genehmigten Arten pro Fangtag in die Fallen gehen. Man muss also mit etwa 35.000 gefangenen Vögeln pro Saison rechnen.

Zum Fang gehen die Vogelfänger vor Sonnenaufgang zu extra präparierten Plätzen, das reicht von hohen Lärchen bis zu eigens errichteten Holzkonstruktionen. Dort werden 50 Fallen aufgestellt, die bei Berührung zuschnappen. Lockvögel hängt man dann in winzigen Käfigen zwischen die Fallen, um die Opfer in Sicherheit zu wiegen. Sowohl die Lockvögel als auch die gefangenen Singvögel werden anschließend in einem Rucksack in kleinst dimensionierten Käfigen zurück nach Hause getragen. Dagegen richtet sich eine Bescheidbeschwerde, die Anfang September von Tierschutz Austria eingebracht, aber bisher vom OÖ Landesverwaltungsgericht noch nicht behandelt worden ist. Weder das Halten der Lockvögel über ihr ganzes Leben, noch der Transport der Vögel in den winzigen Käfigen, sind nämlich von der Artenschutzverordnung gedeckt. Ganz zu schweigen von der immensen Tierquälerei, Wildvögel in Netzfallen zu fangen und vor hunderten Menschen in kleinen Käfigen auszustellen, wie das z.B. am 1. Dezember in Bad Ischl geschehen ist.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch hat mehr als 100 Mal Vogelfänger beim Fang erwischt und dokumentiert: Ich habe mit eigenen Augen gesehen, dass vor allem Kohl- und Blaumeisen in die Fallen gehen, also Arten, für die es keine Genehmigung gibt. Ein Kollateralschaden, der in Kauf genommen wird. Zwei Mal wurden von uns auch bereits illegale Verkäufe der gefangenen Singvögel an der Autobahn aufgedeckt. Im Jahr 2005 hatten wir ein bundesweites Verbot des Singvogelfangs im Tierschutzgesetz erreicht, doch der Verfassungsgerichtshof hob es mit der Begründung wieder auf, dass der Bund nichts verbieten kann, was das Land explizit erlaubt. Aber die Artenschutzverordnung kann nur vom Artenschutz handeln, nur da hat das Land die Kompetenz. Tierschutz ist Bundessache. Wir hoffen daher sehr, dass die laufende Bescheidbeschwerde dieser anachronistischen, tierfeindlichen Tradition ein Ende bereitet. Kein Mensch in Österreich, außer die Vogelfänger selbst, kann diesen Vogelfang gutheißen.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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