„Wohnbau – Wir gestalten Zukunft“ Gesamtreform des mehrgeschossigen Wohnbaus

Die Wohnbauförderung bewegt sich in einem diffizilen Spannungsfeld zwischen leistbarem Wohnraum, gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten sowie ökologischen und energetischen Herausforderungen. In Oberösterreich ist es in den vergangenen Jahren durch eine hervorragende Zusammenarbeit zwischen Bauträgern, Bauwirtschaft, Verwaltung und Politik gelungen, diesen Herausforderungen stets gerecht zu werden. Leistbaren Wohnraum in unserer Heimat zu schaffen und diesen der Bevölkerung in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen ist dabei die wichtigste Aufgabe der Abteilung Wohnbauförderung. Ein ansprechendes Wohnumfeld zu erhalten gewährleistet, dass der Wohnraum nicht nur leistbar ist, sondern auch lebenswert. Um eben dies sicherzustellen, legt die Abteilung Wohnbauförderung unter der Führung von Dr. Manfred Haimbuchner künftig den Fokus vermehrt auf Nachverdichtung, denn in finanziell schwierigen Zeiten ist das Nützen bereits vorhandener Bausubstanz ökonomisch sinnvoll und ökologisch wertvoll.

v.l.: Dir. Mag. Robert Oberleitner, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner und Dir. Dipl. Ing. Stefan Hutter.
Foto: Land OÖ/Daniel Kauder

1. Oö. Nachverdichtungsverordnung

Mit der neu geschaffenen Nachverdichtungsverordnung, die in den nächsten Tagen in Begutachtung gesendet wird, wird ein wichtiger Meilenstein gesetzt, um vor allem den städtischen Raum sowie bereits versiegelte Flächen effizienter zu nutzen. Mit dieser Nachverdichtungsverordnung werden seitens der Wohnbauförderung völlig neue Wege beschritten. Die Förderung für die weitere Aktivierung einer bereits versiegelten Fläche wird enorm aufgewertet und an die klassische Neubauförderungs-Verordnung angepasst. 

2. Auslaufen Fünf-Punkte-Plan und Neugestaltung der oö.
Neubauförderungsverordnung

Ebenso wurde der auslaufende Fünf-Punkte-Plan evaluiert und einer eingehenden Prüfung auf Nutzen und Effizienz unterzogen. Gepaart mit den geplanten Novellen der Junges-Wohnen-Verordnung und der Sanierungs-Verordnung II ergibt sich dadurch eine Gesamtreform der Förderungen im mehrgeschossigen Wohnraum. Diese umfassende Reform ist für unser Bundesland von besonderer Bedeutung, da sie zukunftsfähige Lösungen für den Wohnraum schafft, dabei auf die spezifischen Bedürfnisse der Region eingeht und gleichzeitig die heimische Wirtschaft belebt. Wohnraum muss nicht nur leistbar konzipiert werden, sondern auch den Anforderungen moderner Lebenskonzepte gerecht werden, wie etwa einer alternden Bevölkerung, veränderten Familienstrukturen und der steigenden Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden. Die geplante Gesamtreform bietet hier Antworten, indem sie klare Regelungen für nachhaltiges Bauen, leistbares Wohnen und die gezielte Förderung junger Menschen schafft. Mit diesen neuen Regelungen hält die Landesregierung ihr Versprechen, den Eigenmittelanteil der Fördernehmer zu reduzieren sowie die Verzinsung dieser Eigenmittel zu erhöhen, ein. Gleichzeitig federt die Erhöhung des Förderdarlehens dieses Entgegenkommen ab. Dadurch bleiben die Mieten in Oberösterreich auch zukünftig stabil.

3. Novellen der Junges-Wohnen-Verordnung und der SanierungsVerordnung II

Um der jüngeren Generation auch weiterhin den Traum von günstigen Wohnungen zu ermöglichen und im Bereich der Sanierung stets am Stand der Zeit zu sein wurden die Junges-Wohnen-Verordnung und die Sanierungs-Verordnung einer genauen Bewertung unterzogen und dementsprechend angepasst und modernisiert.

Junges-Wohnen-Verordnung 

Hier kommt es zu einer Systemumstellung, die in der Neubauförderung bereits vor einigen Jahren vollzogen wurde. Künftig wird auch in dieser Verordnung „pro Quadratmeter“ gefördert und nicht mehr, wie bisher, 66% der Gesamtbaukosten. Das Ausmaß des Förderungsdarlehens beträgt maximal 1.150 Euro je m² Wohnfläche, zuzüglich 15.000 Euro je Wohnung und 3.000 Euro je Freifläche. 

Sanierungs-Verordnung II 

Die entsprechende 15a-Vereinbarung ist ausgelaufen, daher entfallen die energetischen Vorschriften für entsprechende Verordnungen. Damit geht einher, dass nicht mehr zwischen thermisch-energetischen und anderen Sanierungsmaßnamen unterschieden werden muss. Dementsprechend werden künftig 25% der förderbaren Kosten gefördert. Im bestehenden System lag der Mischsatz zwischen 22 bis 24 Prozent, damit handelt es sich hier um eine enorme Verbesserung. Zusätzlich wird auch die Förderung auf 1.000 Euro pro Quadratmeter erhöht.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: (c) by salzTV