Fernwärmekunden können sich in der Regel nicht aussuchen, wer die Fernwärme liefern soll. In Oberösterreich hätten Preisexplosionen für viele Fernwärme-Kunden gedroht. Nicht aber für jene, die der Preisaufsicht von Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Beitragsbild) unterliegen. Aufgrund
bescheidmäßiger Delegierungen des Wirtschaftsministers wurde die Regelungskompetenz für die drei größten Fernwärmeversorger in OÖ, konkret Energie AG, Linz AG und eww, schon 1986 an das Land Oberösterreich übertragen. In Oberösterreich hat man sich mit den Fernwärmemonopolisten auf
ein Berechnungsmodell geeinigt, das gerechte und ausgewogene Preisfindung ermöglichen soll. Sehr schnell ist aber heuer klar geworden, dass dieses Modell nicht für Krisenzeiten geeignet ist. Nach dem Modell hätten Preissteigerungen von über 100 Prozent gedroht.
„Für mich war klar, es ist der Zeitpunkt gekommen, in dem die Politik eingreifen muss, damit Kostensteigerungen nicht mehr weiter die Inflation anheizen. Es sind die starken und breiten Schultern der Energiekonzerne, die diesen Rucksack jetzt zugunsten vieler tausender Menschen schultern sollen. Es war ein klarer politischer Auftrag an mich als Konsument:innenschutz-Landesrat, mich für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher einzusetzen und wo es mir möglich ist, einen gerechtfertigten Preis für Fernwärme sicherzustellen“, so Kaineder, der den Konzernen signalisiert hatte, keine Preisanträge über der aktuellen Inflation zu genehmigen und damit für über 200.000 Menschen in Oberösterreich die Preissteigerung bei der Fernwärme auf maximal 8 Prozent beschränken konnte.
Oberösterreich war damit das einzige Bundesland, dass erstmals die Reißleine zum Schutz der Konsument:innen vor enormen Preissteigerungen bei dem Grundbedürfnis Heizen und warmen Wasser gezogen hat. Zusätzlich wurde mit dem Hebel des Preisgesetzes ein wichtiger Beitrag zur Inflationsbekämpfung eingesetzt. „Ich bedanke mich für das Einlenken bei den Energiekonzernen in
dieser schwierigen Phase. In den vielen Gesprächen konnte erfolgreich Überzeugungsarbeit geleistet werden, dass die Konzerne in dieser Preissituation einen beträchtlichen Teil der Mehrbelastung für ihre Kundinnen und Kunden schultern müssen“, erklärt Kaineder.
Nachdem es gelungen ist, drohende Fernwärmepreisexplosionen einzudämmen, gab es viele Zuschriften an Landesrat Kaineder. In diesen bedankten sich die Bürger:innen für das Einschreiten von Kaineder. Allerdings gab es einige Zuschriften von Fernwärmekund:innen, deren Fernwärmelieferanten nicht der
Preis-Ägide von Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder unterliegen. „Mir ist damit klar geworden, dass wir nicht nur in Oberösterreich klare Regelungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten brauchen. Zwar gibt das Preisgesetz dem Wirtschaftsminister ausreichend Instrumente, um bei derartigen Verwerfungen zu handeln, was aber verabsäumt wurde oder aus Unwillen nicht passiert ist.“
Der Minister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann per Verordnung die Preisregelung für die Fernwärmemonopole an die Länder delegieren. „Für Oberösterreich selbst fordere ich, die Delegation der Preisregelung auf alle Fernwärmebetreiber auszuweiten, da es viele Anbieter und weitere
Versorgungsgebiete gibt, die nicht umfasst sind. Auch bundesweit ist es dringend notwendig, die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit jene, die sich ihr Heizsystem nicht aussuchen können, nicht möglichen Preisexplosionen ausgesetzt sind und faire sowie volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für alle ermittelt und weitergegeben werden können. Gerne teilen wir unsere Erfahrungen aus Oberösterreich mit dem Bundesminister und den jeweiligen Verantwortlichen in den Ländern“, betont Kaineder.
Rechtlichter Hintergrund Preisfestsetzung Fernwärme
Fernwärmeversorger unterliegen grundsätzlich dem Preisgesetz 1992. Darin ist festgelegt, dass die Behörde (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) für die Lieferung von Fernwärme und damit
zusammenhängenden Nebenleistungen volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise kann. Nach § 6 Preisgesetz 1992 sind Preise volkswirtschaftlich gerechtfertigt, wenn sie sowohl den bei der Erzeugung und im Vertrieb oder bei der Erbringung der Leistung jeweils bestehenden volkswirtschaftlichen
Verhältnissen als auch der jeweiligen wirtschaftlichen Lage der Verbraucher oder Leistungsempfänger bestmöglich entsprechen. Ein Ziel dieser Regelung ist daher unter anderem der Schutz der Konsument:innen vor ungerechtfertigten Preisfestsetzungen der agierenden Fernwärmenetzbetreiber.
Das Land Oberösterreich wurde in den 1980er Jahren mit Delegierungsbescheiden des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten beauftragt, die Höchstpreise von Fernwärme in bestimmten
Versorgungsgebieten für die Energie AG, die Linz AG sowie die eww festzulegen. Durch die Delegierungsbescheide für die drei genannten Fernwärme-Anbieter sind ein Großteil der Fernwärme-Kund:innen in Oberösterreich von den Vorteilen der Höchstpreisfestsetzung erfasst, allerdings gibt es laut Fachverband der Gasund Wärmeversorgungsunternehmen insgesamt rund 40 Fernwärmelieferanten
hierzulande. Daraus ergibt sich, dass ein Teil der Fernwärme-Kund:innen aktuell nicht von behördlichen Höchstpreisfestsetzungen umfasst sind. Zusätzlich sind auch all jene nicht inkludiert, die in anderen Versorgungsgebieten der Energie AG oder der LINZ AG wohnen. Damit ist möglich, dass etwa zum Beispiel in Linz im Versorgungsgebiet, das unter das Preisregime des Landes fällt, der Höchstpreis um max. 8 Prozent erhöht wurde, aber in jenen Gebieten, wo das Regime nicht greifen darf, Preissteigerungen weit mehr ausmachen konnten.