Die Inflation in Österreich ist nach wie vor hoch. Daher stellt die Bundesregierung heute ein Maßnahmenpaket gegen die Teuerung vor. Österreich hat bisher im Kampf gegen die Inflation die Strategie verfolgt, Wirtschaftswachstum zu stützen, Kaufkraft zu stärken sowie die Arbeitslosigkeit niedrig zu halten und damit die Auswirkungen der Teuerung für die Haushalte schnell und zuverlässig abzufedern.
Die Regierung hat bereits in der Vergangenheit umfangreiche Entlastungsmaßnahmen, sowohl kurzfristig als auch strukturell, auf den Weg gebracht und dadurch die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft stabilisiert, während sie in anderen Ländern gesunken sind. Gleichzeitig wurden insgesamt rund 5 Mrd. Euro an direkten Maßnahmen zur Preissenkung gesetzt.
Verantwortlich für die weiterhin hohe Teuerung sind laut Expertinnen und Experten v.a. eine starke Inflation im Dienstleistungsbereich, insbesondere im Tourismus, sowie die Tarifstruktur im Energiebereich. Expertinnen und Experten sind sich in einem Punkt einig: Die hohen Energiekosten sind maßgebliche Treiber der Inflation in allen Wirtschaftssektoren.
Um der anhaltenden Inflation weiter entgegenzuwirken, wird die Bundesregierung das Problem an der Wurzel angreifen und ein Paket von Maßnahmen im Kampf gegen Teuerung schnüren. Energiepreise sind ein wichtiger Hebel, um einerseits einen inflationsdämpfenden Effekt zu erzielen, da sie auch auf andere Branchen und deren Preisgestaltung durchschlagen und andererseits um Haushalte direkt zu entlasten. Andererseits werden im Bereich der Lebensmittel Maßnahmen gesetzt, um die Lebensmittelketten stärker in die Pflicht zu nehmen.
Konkret hat der Ministerrat dazu heute unter anderem die folgenden Maßnahmen beschlossen:
1. Maßnahmen im Bereich der Energie
Es kommt eine Gewinnabschöpfung ab dem Schwellenwert von 120 bzw. 160 Euro pro MWh.
Die Großhandelspreise sind im letzten Jahr von mehr als 500 Euro pro MWh auf unter 150 pro MWh gesunken, während die Preise für private Haushalte um mehr als das Doppelte angestiegen sind.
Das Energiekrisenbeitragsgesetz wird verschärft
Das heißt, wenn die Preise nicht gesenkt werden, werden die Gewinne abgeschöpft und der Bevölkerung zurückgegeben.
Die Umsetzung ist bis 1. Juni vorgesehen.
Erhöhung der Energiepreistransparenz – sowohl Vorschreibungen als auch Vertragsbindungen sollen künftig für Kundinnen und Kunden transparenter gestaltet werden
Recht der Endverbraucherinnen und Endverbraucher (Haushalte und Kleinverbraucher bis 100.000 kwh), die Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr zu adaptieren.
Stärkung der gesetzlichen Einmeldeverpflichtungen der Energieversorger an die E-Control, um eine Verbesserung des Tarifkalkulators zu erzielen.
Verpflichtung der Energieversorger, alle Kundinnen und Kunden vor Ende der Vertragsbindung und mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung bzw. der Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator der e-control hinzuweisen.
Monatliche Rechnung mit Smart-Meter als Standard für Verbraucherinnen und Verbraucher umsetzen
Die 90%-Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe wird um ein weiteres halbes Jahr als inflationsdämmende Maßnahme verlängert. Davon profitiert die gesamte Bevölkerung im Ausmaß von rund 400 Mio Euro.
2. Transparenz im Bereich Lebensmittel
Transparenz im Lebensmittelbereich zur Stärkung des Wettbewerbs
Die Regierung wird künftig regelmäßig in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel (auf Basis Agrarmarkttransparenzverordnung) veröffentlichen.
In Zusammenarbeit mit Wettbewerbsökonomen und der Bundeswettbewerbsbehörde soll vom zuständigen Ministerium ein Vorschlag für weitere Transparenzmaßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs erarbeitet werden.
Transparenz gegen Lebensmittelverschwendung
Der Lebensmittelhandel muss künftig ausweisen, welche Mengen an Lebensmittel als Sachspenden an gemeinnützige Organisationen zur Verfügung stellt.
Die Menge an vernichteten Lebensmittel wird ebenfalls offengelegt
Spenden statt verschwenden: Unterstützung von gemeinnützigen Lebensmittelweitergaben zur Armutsbekämpfung, die bedeckt ist durch zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von € 10 Mio.
Unterstützung bei der Logistik
Digitale Drehscheibe für die Weitergabe von Lebensmittelspenden
3. Verschärfung des Wettbewerbsrecht
Die Regierung wird Maßnahmen zur Verschärfung des Wettbewerbsrechts setzen, zB. durch Erweiterung der Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde im Zusammenhang mit Branchenuntersuchungen sowie eine verschärfte Fusionskontrolle.
Verbesserung der Ressourcenausstattung der BWB: Für eine Abwicklung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden 10 neue Planstellen in der BWB geschaffen.
4. Inflationsdämpfung im öffentlichen Bereich
Die Bundesgebühren werden eingefroren, damit leistet der Bund seinen Beitrag zur Inflationsdämpfung. Insgesamt betrifft der Gebührenstopp alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehene Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Die seit 2010 insgesamt erwirkte Entlastung beträgt € 130 Mio.
Ein Teil der Gewinnabschöpfung im Energiebereich soll für Länder und Gemeinden bereitgestellt und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen (z.B. Gebührensenkung/Stopp) herangezogen werden.
Bundeskanzler Karl Nehammer:
„Wenn die Energiekonzerne ihre Preise nicht senken, dann werden wir sie zur Kasse bitten. Es kann nicht sein, dass Konzerne auf dem Rücken der Menschen Milliardengewinne machen. Ich bin ein wirtschaftsliberaler Mensch – aber das ist zu viel. So kann und darf es nicht weitergehen. Damit ist jetzt Schluss!”
„Um den Menschen in unserem Land zu helfen, braucht es echte Lösungen, statt populistische Ansagen. Auf komplexe Fragen gibt es keine einfachen Antworten. Deshalb hat die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen die Teuerung erarbeitet. Wir packen das Problem an der Wurzel, bei den Energiepreisen und bekämpfen nicht nur die Symptome.”
„Denn Faktum ist: Energie am internationalen Markt ist inzwischen wieder teilweise auf dem Preisniveau vor dem Krieg. Die Kosten für die Endkunden sind es aber nicht, sie sind weit höher. Das ist ungerecht und unsozial, dabei werden wir nicht länger zusehen. Wenn die Energiekosten sinken, dann müssen auch die Preise in allen anderen Sektoren sinken, vor allem bei den Lebensmitteln. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen wollen wir mehr Gerechtigkeit schaffen, die Preise nachhaltig senken und diejenigen, die in Krisenzeiten Gewinne gemacht haben in die Verantwortung nehmen.”
Vizekanzler Werner Kogler:
„Wir haben seit Beginn der aktuellen Teuerung Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen beschlossen. Unser Ansatz war damals, die Kaufkraft der Menschen zu stärken – mit Soforthilfen und strukturellen Eingriffen. Das Ergebnis: eine hohe Kaufkraft und Rekordbeschäftigung. Aber: Eine deutliche Kaufkraftsteigerung bedingt auch höhere Inflation. Eine im europäischen Vergleich jahrelang höhere Inflation ist wie hoher Blutdruck. Wenn das zu lange anhält, ist das nicht gut. Deswegen ist unser Ziel jetzt: Wir wollen die Inflation abdämpfen. Wir werden den Konzernen künftig mit einer personell und rechtlich gestärkten Wettbewerbsbehörde genau auf die Finger schauen. Indem wir sicherstellen, dass sinkende Preise rascher an Endkonsument:innen weitergegeben werden. Und: Die Übergewinnsteuer für Energiekonzerne wird künftig ausgeweitet – und hat so einen inflationsdämpfenden Effekt. Der Erlös daraus wird – wie auch von namhaften Wirtschaftswissenschaftler:innen vorgeschlagen – für einen Gebührenstopp im Bereich der Kommunen verwendet. Damit erreichen wir eine direkte Entlastung der Haushalte.”
(c)Bundeskanzleramt
Über den Autor
Dr. Rainer Hilbrand
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