Das System der Lebensmittelversorgung und Tierhaltung ist seit langem einem großen Wandel unterworfen. Die Globalisierung und Technisierung sorgen zwar für günstige Lebensmittel, es gibt dabei aber auch Schattenseiten wie etwa klimaschädliche und ressourcenfressende Futtermittelimporte oder dem Tierschutz entgegenstehende tausende Kilometer lange Kälbertransporte, die für die jungen Tiere eine Tortur und eine Belastung für Klima und Umwelt sind.
Um für die Konsumentinnen und Konsumenten Wahlfreiheit zu ermöglichen, zum biologischen, saisonalen oder regionalen Produkt zu greifen, hat die Bundesregierung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Eier und Fleisch in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln in ihr Regierungsprogramm aufgenommen. Unter Federführung von Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig konnte nun nach langen Verhandlungen die Herkunftskennzeichnung in Gemeinschaftsverpflegungen erstmals verpflichtend vorgeschrieben werden. Die Verordnung dazu ist bereits kundgemacht und wird mit 1. September 2023 in Kraft treten.

Foto: Land OÖ/Max Mayrhofer
Jeden Tag werden in Österreich 2,2 Millionen Speisen in Großküchen wie Kantinen, Krankenhäusern und Schulen ausgegeben. „Mit diesem wichtigen ersten Schritt wird auf einen Schlag Transparenz zur Herkunft auf täglich 2,2 Millionen Tellern geschaffen. Ein Meilenstein hin zu besseren Haltungsbedingungen und mehr Tierschutz, eine klare Stärkung der Konsumentinnen und Konsumenten sowie ein wichtiger Schritt zur Zukunftssicherung der heimischen Landwirtschaft“, sind sich Minister Rauch, Landeshauptmann Stelzer und Landesrat Kaineder einig.
Verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung startet
Etwa 3,5 Millionen Speisen werden täglich außer Haus konsumiert. Davon entfallen 2,2 Millionen auf Speisen in Großküchen und Kantinen – etwa in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Schulen, Betriebskantinen sowie privat geführten Kantinen in Unternehmen. Sie müssen künftig ausweisen, woher Milch, Fleisch und Eier in ihren Speisen kommen. Welche Speisen das betrifft, ergibt sich aus einem eigenen Speisenkatalog, der per Verordnung vorgegeben wird.
Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Konsumentinnen und Konsumenten können sich künftig einfacher entscheiden, welche Lebensmittel sie bevorzugen. Mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung tragen wir dem Wunsch vieler Menschen nach regionalen Produkten Rechnung. Viele Kantinen werden ihr Einkaufsverhalten ändern und mehr auf Herkunft, höhere Tierschutzstandards und Qualität achten.“
Duale Möglichkeit der Kennzeichnung garantiert Vollziehbarkeit
Ein besonderes Augenmerk wurde auf praktikable Lösungen bei der Herkunftsbezeichnung gelegt. Großküchen können die Auslobung nach „EU“ oder „Nicht-EU“ oder „Herkunftsland“ bzw. „Region“ durchführen. Diese Form der Kennzeichnung praktizieren österreichweit schon jetzt 450 Betriebe, etwa im Rahmen des Projekts „Gut zu wissen“. Die Erfahrung zeigt: Wer österreichische oder regionale Produkte bezieht, gibt das auch selbstbewusst bekannt. Es besteht aber auch die Möglichkeit der prozentualen Herkunftsbezeichnung über den Betrachtungszeitraum eines Jahres, zum Beispiel: „Unser Rindfleisch kommt übers Jahr gerechnet zu 50 Prozent aus Österreich, zu 30 Prozent aus der EU und zu 20 Prozent aus Nicht-EU-Ländern”. Diese Regelung macht für die Konsumentinnen und Konsumenten auf einen Blick sichtbar, wie ihre Kantine einkauft. Eine ähnliche Regelung für Großküchen gibt es auch im Bio-Bereich.
Verpflichtende Standards bei Kennzeichnung auch in Gastronomie
Ein wichtiger Schritt ist auch in der Gastronomie gelungen. Jede freiwillige Angabe, auch abseits von Milch, Fleisch und Eiern muss nun nachgewiesen werden. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung, z.B. Werbung mit regionalen Eierschwammerln, in Wahrheit Einkauf von Ware aus Litauen. Die bisherigen Regelungen zum Schutz vor Täuschung, etwa das Wettbewerbsrecht, haben sich in der Praxis oft als unzureichend erwiesen. Mit der neuen Regelung schafft die Bundesregierung Rechtssicherheit sowohl für Lebensmittelbehörden als auch für Gastronominnen und Gastronomen.
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