Der oberösterreichische Lebensmittelmarkt ist sehr gut kontrolliert. Dabei geht es neben dem Gesundheitsschutz auch um den Schutz vor Täuschung, vor allem bei der Kennzeichnung von Produkten. Auch wenn die Zahl der gefundenen Lebensmittel mit Gesundheitsgefährdung in OÖ sehr gering ist, sind eine stete Kontrolle und Verbesserung unerlässlich.
Rund 4.170 risikobasierte Probeziehungen und annähernd 6.500 Betriebskontrollen haben die oö. Lebensmittelkontrollor:innen 2022 durchgeführt. Vielfach haben sich in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen durch die konsequente Kontrollarbeit ergeben. Die Kontrolltätigkeit zeigt aber auch Problemfelder auf. So macht sich auch in den Ergebnissen der Kontrollen der Mitarbeiter:innenmangel – vor allem das fehlende qualifizierte Produktionspersonal in der Gastronomie und in den Produktionsfirmen – bemerkbar und stellt nicht nur die Unternehmen vor Herausforderungen.
Aufgrund von Hygieneverstößen oder beanstandeten Proben wurden 104 zusätzlich erforderliche kostenpflichtige Kontrollen durchgeführt. Die im Vergleich zu den Jahren 2020 und 2021 höhere Zahl an Betriebskontrollen ist auf die Normalisierung nach der Pandemie zurückzuführen.

(C) Land OÖ/Werner Dedl
„Bei den 6.511 Betriebskontrollen im Jahr 2022 wurden 141 Verstöße gegen Hygienevorschriften und 85 Verstöße gegen andere Gesetze und Verordnungen festgestellt. Von den insgesamt 3.829 begutachteten Proben wurde 468 Proben beanstandet (12 Prozent). Die Beanstandungsquote bei den Verdachtsproben lag bei 16 Prozent, es wurden 47 Proben beanstandet. Die durchschnittliche Beanstandungsquote aller tatsächlich begutachteten 4.119 Proben beträgt 12,5 Prozent und liegt damit im langjährigen Durchschnitt. Die Anzahl der gesundheitsschädlichen Proben liegt 2022 bei 15 und damit ebenfalls im langjährigen Mittel. Aber natürlich ist jede Beanstandung wegen einer Gesundheitsgefährdung um eine zu viel“, so die Leiterin der Lebensmittelaufsicht OÖ, Mag.a Astrid Zeller.
„Ich bedanke mich bei Astrid Zeller und ihrem engagierten Team, die tagtäglich gegen Hygieneverstöße und Verbraucher:innentäuschungen kämpfen und damit einen immens wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz in Oberösterreich leisten. Auf politischer Ebene sehe ich meine Aufgabe, für mehr Transparenz zu sorgen. Denn immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten wollen Lebensmittel bewusst einkaufen und auch regionale Produzentinnen und Produzenten stärken, dafür braucht es mehr Transparenz. Deshalb freut es mich, dass mit der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung ein erster Schritt gemacht wurde. Eine bessere Kennzeichnung ist ein Gewinn für alle. Die Konsumentinnen und Konsumenten bekommen bessere Entscheidungsgrundlagen und greifen vermehrt zu regional produzierten Lebensmitteln. Damit schonen wir das Klima und sichern die Zukunft unserer regionalen Landwirtschaft“, so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder, der eine umfassende Kennzeichnungsverpflichtung in der gesamten Gastronomie als nächsten wichtigen Schritt sieht.
Aufgaben der oö. Lebensmittelaufsicht
Das Aufgabengebiet der Lebensmittelaufsicht ist vielschichtiger als man annehmen würde: Neben der Genusstauglichkeit werden ebenso Untersuchungen auf Radioaktivität und Gentechnikfreiheit von Lebensmitteln durchgeführt. Die Kontrollen umfassen aber auch Kosmetika und Gebrauchsgegenstände wie Küchenutensilien und Spielzeug. Der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht wird zum einem durch EU-Verordnungen und zum anderen durch innerstaatliche Normen und Gesetze, wie das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) bestimmt. Das Lebensmittelrecht definiert zwei Ziele:
• Gesundheitsschutz der Verbraucher/innen (“Lebensmittelsicherheit”)
• Schutz der Verbraucher/innen vor Täuschung und Irreführung.
In den Überwachungsbereich der Lebensmittelaufsicht fallen auch die Bezeichnungen “geschützte geographische Angaben – g.g.A.”, “geschützer geographischer Ursprung – g.g.U.” und “geschützte traditionelle Spezialität – g.t.S.” insbesondere im Einzelhandel. 4 Die Kontrolltätigkeit der Lebensmittelaufsicht basiert auf dem nationalen Kontrollplan des Bundesministeriums für Gesundheit und erfolgt nach einem risikobasierten Ansatz.
Arbeit der Lebensmittelaufsicht OÖ
Beim Amt der Landesregierung sind derzeit 34 Lebensmittelaufsichtsorgane beschäftigt, unterstützt werden die Aufsichtsorgane von drei Sachbearbeiterinnen. Seit 2019 werden auch die Lebensmittelbetriebe in den Magistraten Steyr und Wels durch die Organe des Landes kontrolliert. Im Magistrat Linz sind weitere 4 Aufsichtsorgane tätig. Spezialisierung wird immer wichtiger, weswegen es bereits Fachexpert:innen für zugelassene Milchverarbeitungsbetriebe, Lebensmittelkontaktmaterialien, Getränke, Zusatzstoffe und Kosmetik sowie Spielzeug gibt.
Um den ständig wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können, besuchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelaufsicht regelmäßig Fortbildungen. 2022 fanden Schulungen zu den Themen Kontaminanten, Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielzeug und Lebensmittelhygiene statt. Ebenso wurde eine Weiterbildung zum Thema Maß – und Eichgesetz besucht und einige Kurse, die von der EU (Better training for safer food) angeboten werden. In zwei großen Herstellerbetrieben fanden Fachexkursionen statt.
Die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht gliedert sich in die Hauptbereiche:
• Kontrollen: Bei Betriebskontrollen werden bauliche, geräte- und anlagenspezifische Voraussetzungen, Warenzustand und Umgang mit Waren, Hygiene und Schulung sowie Aufzeichnungen überprüft. Auch Märkte und Veranstaltungen werden stichprobenartig überwacht.
• Probenahmen: Einerseits werden Plan-Proben aus allen Warengruppen beim Erzeuger und im Handel entnommen, andererseits werden auch Verdachtsproben gezogen bzw. in gezielten Schwerpunktaktionen bestimmte Proben zur Untersuchung in das Labor der AGES gebracht.
• Beratungen, Gutachten: Vor Betriebsneu- oder umbauten werden im Bewilligungsverfahren Gutachten erstellt. Ebenso gibt es Beratungen vor der Veranstaltung von Vereinsfesten.
• Produktrückrufe, Nachschau und Abklärungen: Sind Lebensmittel in Verkehr, die vom Markt oder von den Verbrauchern zurückzurufen sind, überwacht die Lebensmittelaufsicht diese Maßnahmen. Im Falle lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche wirkt die Lebensmittelaufsicht in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Gesundheit und der Gruppe des Veterinärdienstes an der Abklärung der Erkrankungsursache mit.
• Maßnahmensetzung: Werden bei Kontrollen oder Probenuntersuchungen Mängel (des Betriebes oder des Lebensmittels) festgestellt, so gilt es in erster Linie durch vorzuschreibende Maßnahmen die Mängel abzustellen. Natürlich werden auch Anzeigen bei den zuständigen Strafbehörden erstattet und kostenpflichtige Nachkontrollen durchgeführt.