LR Kaineder: Waldvernichtung Ohlsdorf – rechtswidriger Rodungsbescheid und fehlende Naturverträglichkeitsprüfung

Studie sagt: Naturschutzprüfung muss nachgeholt werden

Kürzlich hat Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder in einer Pressekonferenz gemeinsam mit Umweltrechtsexpert/innen vom ÖKOBÜRO eine Studie zu rechtlichen Fragestellungen bezüglich Raumordnung, Naturschutz und Forstrecht rund um die Waldvernichtung in Ohlsdorf vorgestellt.

Die Studie sieht schwere Mängel im Rodungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft, da wesentliche Grundlagen zur Interessensabwägung über Arbeitsplätze versus Walderhaltung fehlen. Damit liege dem Bescheid ein Begründungsmangel zu Grunde. Eine gesetzmäßige Interessenabwägung konnte nicht stattfinden und der Bescheid ist grundsätzlich rechtswidrig. Da gegen den Rodungsbescheid nicht innerhalb von 4 Wochen eine Beschwerde erhoben wurde, gilt leider auch ein rechtswidriger Bescheid.

„Die Rechtsstudie zeigt uns in Sachen Forstrecht klar auf, wie gut das Forstgesetz unsere Wälder schützen könnte, wenn nicht so schwere Verfahrensmängel aufgrund unzureichend begründeter Rodungsbewilligungen erteilt würden. Mir ist es wichtig, hier zu sensibilisieren, damit künftig die Interessen auf Basis von ausreichend Grundlagen abgewogen werden. Wir können nicht mehr zulassen, dass angesichts der voranschreitenden Klimakrise und des horrenden Artensterbens riesige Naturräume nur zum Wohle einzelner Profiteure weggeräumt werden“, fasst Umwelt- und Klima-Landesrat die forstrechtlichen Schlüsse zusammen.

Aufgrund der Nähe – teilweise nur 200 Meter – des Rodungsgebietes zum Europaschutzgebietes Untere Traun sehen die Studienautor/innen, dass eine erhebliche Beeinträchtigung auf dieses nicht ausgeschlossen werden kann. Daher hätte eine Naturverträglichkeitsprüfung durch die Naturschutzbehörde durchgeführt werden müssen. Auch der Europäische Gerichtshof und der oberösterreichische Gesetzgeber sind hier sehr klar: Wenn eine Beeinträchtigung eines Schutzgebietes nicht ausgeschlossen werden kann, ist von der Landesregierung eine Naturverträglichkeitsprüfung durchzuführen – wie in anderen Präzedenzfällen klargelegt.

„Nicht nur wenn es um den Schutz unserer Natur und Umwelt geht, sind wir alle gefordert, die rechtlichen Vorgaben mit großer Sorgfalt einzuhalten. Die Causa in Ohlsdorf mit vorangegangenem Ausverkauf von Staatswald durch die Bundesforste und darauffolgende größte Waldvernichtung in OÖ stand seit Anbeginn auf wackeligen Beinen, wie auch schon die klaren ablehnenden Fachstellungnahmen im vorangegangenen Widmungsverfahren gezeigt haben. Das Fehlen einer Naturverträglichkeitsprüfung ist nun ein weiterer Schwachpunkt in dieser unsäglichen Causa. Daher erwarte ich mir vom zuständigen Naturschutzreferenten in der oö Landesregierung, die Prüfung der Naturverträglichkeit umgehend amtswegig nachholen zu lassen“, so Kaineder, der klarstellt, dass auch im Naturverträglichkeitsprüfungsverfahren öffentliche Interessen abgewogen werden müssen. Da noch immer keine Klarheit herrscht und sich noch kein Interessent für das Betriebsbaugebiet gefunden zu haben scheint, ein mitunter schwieriges Unterfangen. Die versprochenen 600 bis 800 Hundert Arbeitsplätze scheinen in weite Ferne gerückt.

Die Studienautor/innen haben zudem auch klargestellt, dass, sollte keine amtswegige Prüfung erfolgen, auch nach EU-Rechtsvorgaben jede anerkannte Umweltorganisation einen formalen Antrag auf Prüfung der Naturverträglichkeit stellen kann.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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