LRH sieht Fortschritte bei der Umsetzung seiner Empfehlungen zur Förderung von Sportinvestitionen

2022 legte der LRH hinsichtlich der „Förderung von Sportinvestitionen mit dem Schwerpunkt Leistungssport“ sechs Verbesserungsvorschläge vor. Die Folgeprüfung zeigt aktuell, dass diese in Umsetzung bzw. umgesetzt sind.

Festlegung eines einheitlichen Handlungsrahmens ist noch ausständig

Vollständig umgesetzt ist jene Empfehlung des LRH, eine Überförderung beim Leichtathletik- Sporthallenprojekt zu korrigieren. „Das Land OÖ sollte seine Rolle als Förderungsgeber aktiver wahrnehmen und zu viel ausbezahlte Förderungen in Höhe von 108.425 Euro zurückfordern; diese Rückzahlung erfolgte im März 2022“, erklärt LRH-Direktor Mag. Rudolf Hoscher.

Für die Förderung von Sportstätten-Sonderprojekten hat das Land OÖ, wie empfohlen, mittlerweile eine Checkliste erarbeitet. „Diese unterstützt bei der Abwicklung des Förderungsprozesses“, sieht Hoscher die Empfehlung als in Umsetzung befindlich. 

Gleiches gilt für jene Empfehlungen, die auf eine bessere Dokumentation der Entscheidungsfindungen sowie der Festlegung der Höhe der Fördermittel abzielen. „Anlass dieser Empfehlungen waren nicht dokumentierte Entscheidungsprozesse im Zusammenhang mit der Förderung der beiden Linzer Fußballstadien LASK-Arena und Donauparkstadion“, erinnert der LRH-Direktor an die Initiativprüfung. Die grundlegenden Förderungsentscheidungen trifft das für Sport zuständige Mitglied der Oö. Landesregierung. Die schriftliche Dokumentation hängt daher auch essentiell von einem entsprechenden Informationsfluss an die Landessportdirektion ab, so Hoscher weiter.

In Umsetzung sieht der LRH auch die „Dauerempfehlung“, den Oö. Landtag über Mehrjahresverpflichtungen und offene Förderungsvolumina zu informieren. Dazu gibt es eine Vereinbarung der Abteilung Gesellschaft und der Direktion Finanzen. 

Erste Schritte setzte das Land OÖ hinsichtlich der vom LRH empfohlenen Festlegung eines einheitlichen Handlungs- und Entscheidungsrahmens bei der Förderung von Sportstätten-Infrastruktur für Sonderprojekte. „Die uns vorgelegten Unterlagen machen noch nicht ausreichend deutlich, wie der Handlungs- und Entscheidungsrahmen für Sportstätten-Sonderprojekte aussehen soll“, erklärt der LRH-Direktor die Hintergründe der Bewertung.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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