Erhöhte Schwellenwerte für die Vergabe
öffentlicher Aufträge verlängert

WKOÖ-Präsidentin Hummer: „Wichtiger Erfolg zur Stärkung
unserer regionalen Klein- und Mittelbetriebe!“


Nach dem Auslaufen der Schwellenwerteverordnung mit 31. Dezember 2022 wurden die erhöhten Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge nunmehr erneut verlängert, gelten jedoch nur bis zum 30. Juni 2023. Öffentliche Auftraggeber dürfen daher Aufträge bis zu einem Wert von unter 100.000 Euro derzeit weiterhin direkt — also ohne komplizierte Ausschreibung — vergeben. Bauaufträge bis zu einem Wert von einer Million Euro können nach wie vor im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden.

„Die erhöhten Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind ein wichtiger und intelligenter Wachstumsimpuls und eine große Chance für die heimischen Unternehmen, vor allem für unsere vielen Klein- und Mittelbetriebe. Wir haben uns daher stets sehr intensiv für die Beibehaltung der erhöhten Schwellenwerte über das Ende der jeweiligen Befristung hinaus eingesetzt. Die erneute Verlängerung ist daher wieder ein Erfolg und Signal für die vielen Unternehmen in den Regionen“, begrüßt WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer diesen Schritt der Bundesregierung als eine äußerst wichtige Maßnahme zur Stärkung der regionalen Konjunktur.

Für die WKOÖ-Präsidentin sind die erhöhten Schwellenwerte wirtschaftspolitisch von enormer Bedeutung. „Diese Regelung ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern, schnell und unkompliziert Aufträge an die örtliche und regionale Wirtschaft zu vergeben und gleicht somit einem regionalen Konjunkturprogramm, welches Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen sichert.“ Die verstärkte Nachfrage nach Leistungen regionaler Betriebe bringt eine Fülle von positiven Effekten: Sie fördert die Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, wirkt sich positiv auf die Zahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze aus, erhöht damit die Kaufkraft und generiert wiederum höhere Steuern und Abgaben. „Die Verordnung hat sich seit ihrer Einführung im Mai 2009 sehr gut bewährt und die Erfahrungen damit in den letzten Jahren sind sehr positiv. Ich appelliere daher schon jetzt sehr eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, diese Regelung auch über den 30. Juni 2023 hinaus längerfristig beizubehalten“, so WKOÖ-Präsidentin Hummer abschließend.

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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