LH-Stv. Haimbuchner: „Fünf Punkte Plan für den Wohnbau“

In Oberösterreich wird 2023 weiter gebaut Es ist allgemein bekannt, dass die Situation in der heimischen Baubranche angespannt ist. Die massiv gestiegenen Baustoff- und Energiepreise sowie die steigenden Zinsen am Finanzmarkt stellen die Wirtschaft und die Bevölkerung vor große Herausforderungen. Anstatt die Österreicherinnen und Österreicher sowie auch die Wirtschaft nachhaltig zu entlasten, bringt die Bundesregierung mit der CO2-Bepreisung und der unsäglichen KIMVO uns alle noch weiter in die Bredouille. Offenbar geht es ihr mehr um die Verwirklichung von Ideologien, als um das Wohl der eigenen Bevölkerung.

Es war unsere Aufgabe trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen, die Zukunft des geförderten Wohnbaus in Oberösterreich zu sichern und dadurch einerseits leistbaren Wohnraum zu schaffen und andererseits tausende Arbeitsplätze zu sichern. Im letzten Jahr ist uns das bereits durch ein Sonderbauprogramm gelungen. 1.500 Wohnungen können dadurch realisiert werden. Während in anderen Bundesländern 2022 Jahr wenig bis gar keine geförderten Wohnungen entstanden sind, hat man in Oberösterreich durch eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit dafür gesorgt, dass die Bauwirtschaft nicht zum Erliegen kommt. Unser Anspruch war und ist es diese Anzahl von 1.500 Wohneinheiten im heurigen Jahr zu übertreffen.

Obwohl sich die Situation im Vergleich zum Vorjahr nicht wirklich entschärft hat, konnten sich die Verhandlungspartner – bestehend aus Land Oberösterreich, Gemeinnützige Bauvereinigungen sowie Bauwirtschaft – in mehreren Verhandlungsrunden für das heurige Jahr auf ein Vorgehen einigen. Seitens des Landes Oberösterreichs stehen dafür dieses Jahr 133 Millionen Euro für den Neubau im geförderten Mietwohnungsmarkt zur Verfügung. Durch den Einsatz dieser hohen finanziellen Mitteln sowie weiterer flankierender Maßnahmen, wird es uns dieses Jahr gemeinsam gelingen über 1.500 Wohneinheiten zu realisieren. Das ist besonders in diesen Zeiten ein wichtiges Signal. Immerhin wird durch die Teuerungen im alltäglichen Leben sowie der häufig kritisierten KIM-VO den jungen Menschen der Traum vom Eigenheim zerstört. Der Druck auf den geförderten Mietwohnungsmarkt wird dadurch weiter steigen.

Wohnbauref. LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, Mag. Robert Oberleitner, GBV-Obm., und DI Stefan Hutter, GBV Obm.-Stv. 
(C) Land OÖ/Daniel Kauder

Der fünf Punkte Plan sieht wie folgt aus:

1) Laufzeitverlängerung der Darlehen: Die Laufzeit des Förderungs- und des Bankdarlehens wird von 37 auf 45 Jahre bzw. von 25 auf 30 Jahre verlängert. Dadurch können die Darlehen über einem längeren Zeitraum zurückbezahlt werden.

2) Absenkung der Verzinsung des Förderdarlehens: Das Land Oberösterreich senkt die Verzinsung seines Darlehens von 1 auf 0,5 Prozent in den ersten 25 Jahren bzw. von 2 auf 1 Prozent für die restliche Laufzeit. Die Halbierung der Verzinsung des Förderdarlehens senkt nicht nur die Zinsbelastung für alle Beteiligten, sondern hat auch den Effekt, dass man bei der Annuität (Tilgung + Zinsen) einen Spielraum gewinnt und man diese – im Hinblick auf die Höhe der Finanzierungsmiete – wichtige Kennzahl absenken kann.

3) Senkung der Anfangsannuität von 1,5 auf 1,2 Prozent: Diese Maßnahme führt zu einer geringeren Anfangsannuität und damit aktiv zu einer niedrigeren Finanzierungsmiete für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Durch das Zusammenspiel der Halbierung der Zinslast und der Laufzeitverlängerung wird von Beginn an mehr an der Darlehenssumme getilgt und der Annuitätenverlauf ist flach. Diese Maßnahme sorgt also dafür, dass die Mieten von Beginn an leistbar sind. Durch die Punkte 1 und 2 wird sichergestellt, dass das über die gesamte Laufzeit so bleibt.

4) Erhöhung des Förderdarlehens: Die Wohnbauförderung erhöht die Förderung von 850 auf 1.000 Euro pro Quadratmeter bei gleichbleibendem Sockelbetrag. Mit 133 Mio. Euro sprechen wir vom höchsten Budgetansatz für den mehrgeschossigen geförderten Wohnbau überhaupt. Die Erhöhung der Förderung stellt ein Plus von rund 15% dar und verringert die Höhe des notwendigen Bankdarlehens entsprechend.

5) Erhöhter Eigenmitteleinsatz der Bauträger: Der Anteil der Errichtungskosten, den der Bauträger trägt, wird von 11 auf 20 Prozent erhöht. Mit dieser markanten Erhöhung des Eigenmittelanteiles der Bauträger, leisten selbige einen großen und wichtigen Beitrag zur Erreichung des gemeinsamen Zieles. Auch diese Maßnahme führt zu einer Verringerung des Bankdarlehens und trägt somit entscheidend zur Leistbarkeit der Mieten bei. 

Über den Autor

Dr. Rainer Hilbrand
Medieninhaber u. Geschäftsführer

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