Wurden in den letzten fünf Jahren überhaupt Umwidmungsbegehren ablehnt? – Antworten werden zeigen, welchen Stellenwert der Bodenschutz wirklich hat
„Umwidmung und Rodung in Ohlsdorf werden immer fragwürdiger. Immer unerklärbarer ist, warum das Land dieses Waldvernichtungsprojekt durchgewunken hat – gegen ExpertInnen-Meinungen, dafür mit Argumenten, die zusehends verpuffen. LR Achleitner spricht bei Ohlsdorf von einem normalen Umwidmungsprozedere. Wenn dieser Umwidmungsprozess mit diesem Ergebnis normal ist, wie schaut es dann in anderen Fällen aus. Wenn sogar diese Wald– und Bodenzerstörung vom Land abgesegnet wird, wie hoch muss dann die Latte für Ablehnungen grundsätzlich liegen. Und vor allem: sind in den letzten Jahren überhaupt Umwidmungs-Begehren abgelehnt worden. Genau das wollen wir von LR Achleitner in einer schriftlichen Anfrage wissen. Seine Antworten werden zeigen, ob Bodenschutz allgemein grundsätzlich den Kürzeren zieht oder nur im Fall Ohlsdorf”, erwartet sich der Grüne Raumordnungssprecher LAbg. Rudi Hemetsberger klare Zahlen und Daten von LR Achleitner.
Kriterien und Ziele werden durch das Raumordnungsgesetz genau vorgegeben. Sie legen klar fest, dass es einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und Umwelt und Klima geben muss. „Wir wollen Klarheit, ob diese Vorgaben auch in der Praxis umgesetzt werden oder nur auf geduldigem Papier existieren. Ob sie von den politisch Verantwortlichen konsequent umgesetzt werden oder ihnen nur als Sonntagsreden dienen. Im Fall Ohlsdorf ist der Befund ziemlich eindeutig und die Waagschale in bedenklicher Schieflage”, betont Hemetsberger.
Hemetsberger bringt das Umwidmungsprozedere auf den Punkt: Das Land macht die Regeln, die Gemeinde setzt sie um und das Land kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden. „Die Antworten von LR Achleitner werden zeigen, wie ernst das Land diese Aufgabe nimmt und wie das Raumordnungsgesetz verstanden und interpretiert wird. Gilt das geschriebene Wort oder wird zwischen den Zeilen gelesen. Dient das Raumordnungsgesetz als Schutz unseres wertvollen Bodens oder eher als roter Teppich für Verbauung und Versiegelung”.